Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, aus Gründen des Verbraucher- und Arbeitnehmerschutzes vor Quecksilberemissionen, ein einheitliches Rückgabesystem für Kompaktleuchtstofflampen einzuführen bzw. im ElektroG zu verankern, dass es möglich sein muss Kompaktleuchtstofflampen bei der Rückgabe durch den Verbraucher zerstörungsfrei zu entsorgen.
Begründung
Die Rückgabe von Kompaktleuchtstofflampen wurde durch den Gesetzgeber im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) so geregelt, dass diese nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Bei der Rückgabe über Sammelstellen werden allerdings vielfach "Sammelboxen" verwendet. Beim Einwurf bzw. der Rückgabe in diese Boxen werden allerdings viele Leuchtmittel zerstört, sei es durch den aktiven Einwurf oder durch das "draufwerfen/legen" auf die unteren Leuchtmittel. Einer der Ansätze der Rückgabepflicht, nämlich die gezielte Entsorgung/Recycling, wird dadurch aktuell nicht umgesetzt. Zudem werden durch diese Zerstörung die Verbraucher und Mitarbeiter im Recyclingwesen/Baumarkt usw. mit Quecksilberemissionen belastet, welche es zu verhindern gilt.