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Petition 53578

Straßenverkehrs-Ordnung

Zusatzschild auf Behindertenparkplätzen (Parken nur mit amtlichem EU Parkausweis) vom 16.07.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß die Behindertenparkplätze mit Zusatzschild versehen werden.
Parken nur mit amtlichem EU Parkausweis. Weiterhin soll die Ordnungsbehörde die Möglichkeit erhalten, dass die Parkplätze von Supermärkten als öffentlicher Verkehrsraum angesehen werden und dort auch bei Schwerbehindertenparkplätzen kontrollieren dürfen.

Begründung

Viele der extra eingerichteten Schwerbehindertenparkplätze werden von Personen benutzt, die keinen EU-Parkausweis haben. Das nicht berechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen kann in Deutschland eine Geldbuße von 35 €, Verwaltungsgebühren und das Abschleppen des Fahrzeugs nach sich ziehen. Das hindert aber sehr viele nicht, trotzdem zu parken. Weiterhin parken sehr viele Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Markzeichen G haben, oder nur einen Schwerbehindertenausweis. Mit dem Zusatzschild würden die Schwerbehindertenparkplätze wahrscheinlich nicht durch Fremdparker blockiert.
Auch das Halten auf dem Schwerbehindertenparkplatz soll mit einem Ordnungsgeld geahndet werden und nicht die Ausnahme , erst ab 3 Minuten parkt man

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