Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…
Überarbeitung des § 35 SGB V Festbeträge für Arznei- und Verbandmittel
Begründung
Ab 01.07.2014 ist lt. Festpreisliste der GKV z.B. bei einem bestimmten Bluthochdrucksenkungsmedikament
Der Zuzahlungsbeitrag für den Patienten von 10,-€ auf 86,-€ pro NN Verpackungseinheit gestiegen. Die Begründung ist, dass der Hersteller den Preis nicht senkt , die GKV nicht bereit ist den Preis zu zahlen und demzufolge der chronisch Kranke den Preis gefälligst selbst zu zahlen hat. Der Patient wird damit genötigt, ein jahrelang bewährtes Medikament gegen en anderes auszutauschen. Das Argument andere Blutdrucksenker zu verwenden ist falsch , da vorher schon schlechter verträgliche Mittel zur Anwendung kamen. Hiermit sanieren sich die gesetzlichen Kassen auf dem Rücken der Patienten. Die trifft mit Sicherheit auf eine Vielzahl von Medikamenten zu.