Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz erlassen, das Vermietern nicht nur untersagt, Versicherungsklauseln in Mietverträge aufzunehmen, sondern auch bereits bestehende Regelungen in Mietverträgen für nichtig erklärt.
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
freundlichst bitte ich Sie darum, ein Gesetz zu erlassen, was es Vermietern untersagt Versicherungsklauseln in Mietverträgen zu erlassen und diese gleichzeitig für nichtig zu erklären.
Der Deutsche Mieterbund argumentiert, dass Versicherungsklauseln in Mietverträgen nichtig sind.
Eine klare gesetzliche Regelung dazu habe ich nicht gefunden.
Es kann ja nicht von einer frei geschlossenen Vereinbarung gesprochen werden, wenn der Mieter die Wohnung nicht bekommen würde, wenn er die Versicherungsklauseln streichen würde.
Gleichzeitig bitte ich darüber nachzudenken, dass solche Versicherungsklauseln, bedingt durch die Kosten der Versicherungen, im Prinzip die Mietkosten erhöhen.
Das sollte gerade bei staatlich geförderten Wohnungen strengstens verboten werden.
Zum einen wird damit die Höhe der zulässig geforderten Miete durch die Versicherungskosten erhöht und zum anderen vermute ich, dass Sozialämter das nicht prüfen und die Kosten der Versicherungen übernehmen.
Es ist nicht richtig, dass mit Steuergeldern unnötige Kosten beglichen werden.
Können Sie das einmal näher erläutern, den Kontext darstellen, danke.
Sindbad_Seefahrer | Thu Oct 16 21:20:55 CEST 2014 - Thu Oct 16 21:20:55 CEST 2014
Dummfug
<Während eine Privathaftpflicht also der Abdeckung eines wesentlichen Risikos dient, welches sonst nicht abgedeckt ist, und den Interessen beider Parteien dient, dient Forderung nach einer Hausratversicherung also nur der Bequemlichkeit und ggf. dem Geldbeutel des Vermieters, nicht aber der Abdeckung von sonst offenen Risiken>
selbst bei einem Schaden des Vermieters, bleibt der Mieter auf den Kosten sitzen....mir selbst schon passiert ! !
Eine eigene Hausrat, schützt zudem vor Feuerwehr-Kosten, die in die Tausende von Euros gehen können...also "mal ruhig bleiben", die Mieter wissen wohl mehr, als der "schreiber", der von <nichts Ahnung> viel zu viel davon hat.....
.
.
..
Malika2000 | Fri Oct 03 00:42:15 CEST 2014 - Fri Oct 03 00:42:15 CEST 2014
Ich habe noch keine Wohnung mit Inventar vom Vermieter gemietet und möchte das auch nicht. Gibt ohnehin nur Streit wenn alte Möbel durch neue Möbel auf Kosten des Mieters ersetzt werden sollen. Der Abzug alt für neu wird dabei vom Vermieter nämlich gern ignoriert. Und wer ist schon bereit für 20 Jahre alte Möbel den heutigen Neuwert zu bezahlen? Da wird selbst die Versicherung dem Vermieter einen Strich durch die Rechnung machen.
Im übrigen zahlt meine Hausratversicherung im Schadensfall nicht den Schaden für den Vermieter- sondern für meinen eigenen Schaden an Möbeln usw. Der Mieter bezahlt ja bereits die Gebäudeversicherung- das reicht ja wohl dann auch- das Gebäude gehört ihm ja nicht einmal. Immerhin zahlt mir der Vermieter ja auch nicht meine Hausratversicherung....
Malika2000 | Fri Oct 03 00:34:30 CEST 2014 - Fri Oct 03 00:34:30 CEST 2014
Ich bin gerade nach 14 Jahren umgezogen und glaube in meinem Vertrag auch so etwas gelesen zu haben, was mich aber weder interessiert, noch dazu bringen würde so eine Versicherung abzuschließen. Ich habe zwar Versicherungen- wenn jedoch die Mieten weiter so drastisch steigen- kündige ich natürlich als erstes alle Versicherungen und daran hindert mich niemand- erst Recht kein Vermieter.
Habe mitgezeichnet weil es keine "Knebelverträge" geben darf.
Peter1970 | Mon Sep 29 18:28:15 CEST 2014 - Mon Sep 29 18:28:15 CEST 2014
Wenn Sie ein Auto mieten, so greift die private Haftpflichtversicherung nicht. Läuft ihre Waschmaschine aus und verursacht einen Schaden, so muss die Haftpflichtversicherung den Zeitwert-Schaden übernehmen. Die Differenz zwischen Neuwert-Schaden und Zeitwert-Schaden zahlt die Gebäudeversicherung.
(Erklärung: Neuwert-Schaden - techn. Wertminderung = Zeitwert-Schaden)
Nutzer291 | Sat Sep 27 11:22:16 CEST 2014 - Sat Sep 27 11:22:16 CEST 2014
@ Malika 2000
Was haben denn Grundsteuern und Gebäudeversicherung mit dieser Petition zu tun? Es ist bereits geltendes Recht, daß diese Kosten in die Nebenkosten fließen dürfen.
Es geht doch hier offensichtlich darum, daß in teilmöblierten oder vollmöblierten Wohnungen Werte des Vermieters stecken, die er natürlich gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser usw. abgesichert sehen möchte. Eine Hausratversicherung über einen Wert von 30.000 € kostet je nach Ort und Versicherungsgesellschaft so ungefähr 30 - 60 € pro Jahr, das sond 2,50 - 5 € pro Monat. Wenn der Mieter sich weigert, diese Kosten auf sich zu nehmen, kann der Vermieter ja diese Versicherung abschließen und als Nebenkosten deklarieren. Wo ist das Problem?
Malika2000 | Fri Sep 26 23:05:39 CEST 2014 - Fri Sep 26 23:05:39 CEST 2014
Ich stimme der Petition zu und zeichne mit, da es keinem Vermieter erlaubt sein darf über Versicherungsverträge zu entscheiden. Fakt ist doch, dass jeder Vermieter bereits die Grundsteuern, die Gebäudeversicherung usw. auf den Mieter umlegen darf. Der Mieter soll also hier doppelt und dreifach bezahlen- neben der Miete und allen sonstigen Nebenkosten.
Die meisten Mieterinnen und insbesondere Rentnerinnen können sich ohnehin keine Wohnung mehr auf dem (freien- aber sogar auch sozialen) Wohnungsmarkt leisten. Wie dann noch hohe Versicherungsprämien aufbringen? Noch mehr hungern? Bei jetzt schon geforderten 7 bis 12 Euro pro qm im Ruhrpott- unglaublich!
Der_Max | Fri Sep 26 12:37:50 CEST 2014 - Fri Sep 26 12:37:50 CEST 2014
Ohne besondere Begründung wird man sicherlich die Hausratversicherung nicht paischal verlangen können. Aber das Problem beim "Richerrecht" ist eben auch, dass nach den Umständen des Einzelfalls entweder die Klage abgewisen oder ihr nachgegangen wird, insofern ist die Übertragbarkeit auf ähnliche Fälle immer schwierig.
In der Urteilsbegründunjg wird deutlich, dass das Verlangen des Vermieters ja sogar so weit gegangen ist, sich die Ansprüche auf die Versicherungsleistung abtreten lassen zu wollen. Das geht sicherlich zu weit:
Also: wenn, selbst in einem Formular-Mietvertrag (weil gleichartige Wohnungen im Wohnblock) zusätzlich zur Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auch die Gebrauchsüberlassung von Hausrat vereinbart ist (und dieser Hausrat nicht nur geringwertig ist), dann dürfte der Vermieter trotzdem auf Abschluss einer Hausratversicherung bestehen können, ohne dass dem gesetzliche Hürden entgegenstehen.
Wenn der Petent hierzu eine gesetzliche Klarstellung verlangt, ist das legitim, aber aus meiner Sicht noch nicht mal im Sinne des Mieterschutzes, weil die Umgehung dieser Vorschrift dadurch, dass man zwei Verträge schließt oder den Hausrat im Wege der Abstandszahlung verkauft, davon unbenommen wäre.
Einfach, weil es sich dann nicht mehr um einen reinen Wohnraum-Mietvertrag, sondern um eine Erweiterung um Teil- oder Vollmöblierung handelt, die nicht von den Vorschriften des reinen Wohnram-Mietrechts §§ 549 bis 577a BGB erfasst wäre.
Ylander | Fri Sep 26 02:36:56 CEST 2014 - Fri Sep 26 02:36:56 CEST 2014
Respket vor Ihrer Meinung, bin nur froh, dass Sie kein Richter sind.
LG Berlin ist da wohl mietefreundlicher, vgl. Az.: 26 O 179/92.
Ich bin mir sicher, dass die Gerichte überwiegend eine unangemessene Benachteiligung feststellen würden.
Nutzer500313 | Thu Sep 25 23:47:09 CEST 2014 - Thu Sep 25 23:47:09 CEST 2014
Soweit ich weiß, enthalten viele Privathaftpflichtversicherungen Klauseln, die die Versicherung von Mietsachschäden ausschließen. Somit müsste eine entsprechende Forderung im Mietvertrag zumindest präzisiert werden. Ob sie gerechtfertigt ist, wage ich dennoch zu bezweifeln. Die Petition allerdings ist, wie schon von anderen festgestellt wurde, zu oberflächlich und unverständlich formuliert. Da kann alles mögliche gemeint sein. Keine Mitzeichnung.
KoonstantinK | Thu Sep 25 23:32:59 CEST 2014 - Thu Sep 25 23:32:59 CEST 2014
Kopiere hier was ein zur Auslegung der Mietvertragsklauseln in Mietverträgen.
Zitat:MietverträgeVersicherungen sind Mietersache
Vermieter dürfen Mietern nicht per Klausel im Mietvertrag vorschreiben, dass der Unterzeichner eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung abzuschließen habe.
"So eine Klausel ist unwirksam, denn sie kommt für Mieter überraschend: Versicherungsrechtliches hat in einem Mietvertrag nichts zu suchen", sagt Hermann-Josef Wüstefeld, Rechtsanwalt beim Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Außerdem erschließen sich für Mieter aus der bloßen Vorschrift nicht, welche Kosten neben der Miete auf ihn zukommen, wenn er die vorgeschriebene Versicherung abschließt. Deshalb braucht sich kein Mieter an derartige Klauseln zu halten. Zitat Ende
Wenn der Vermieter auf die Versicherungsklausen besteht, kommt es zu einer gerichtlichen Klärung, was durch eine klare Gesetzgebung nicht mehr notwendig wird.
Der zweite Punkt den ich meinte.
Bekommt einer von einem Amt seine Miete bezahlt und das Amt bezahlt die Versicherungen die im Mietvertrag aufgeführt sind, ohne zu prüfen ob diese auch wirklich gezahlt werden müssen, dann gibt der Staat dafür sicherlich zig Tausende Euro umsonst aus.
Bei Sozialwohnungen darf der Vermieter nur eine bestimmt Miethöhe verlangen, durch die Versicherungsklauseln im Vertrag, erhöht sich aber die Miete um die zu zahlenden Versicherungen.
Die Überschreitung des erlaubten Mietsatzes ist verboten, aber eine Überschreitung mittels zusätzlicher Versicherungskosten im Mietvertrag nicht.
Ich habe nicht gegen eine Haftpflichtversicherung, die hat schon fast jeder in seinem eigenen Interesse, aber derweil verlangen einige Vermieter schon Hausrat und Glasversicherungen dazu.
Und vom Prinzip her sollten alle Zusatzkosten in Mietverträgen verboten werden.
Eine Miete ist eine Kaltmiete und Nebekosten sind die Zusatzkosten.
Wenn das weiter so geht, haben wir bald nebst Versicherungsklauseln noch weitere Klauseln die die Mieten in Höhe treiben werden oder noch weitere Versicherungen die aufgeführt werden könnten.
Und wenn die Vermieter argumentieren, es müssen Versicherungen abgeschlossen werden um eventuell Schäden ab zu decken, dann sollten die Kosten dafür von der Miete abziehbar sein.