Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz erlassen, das Vermietern nicht nur untersagt, Versicherungsklauseln in Mietverträge aufzunehmen, sondern auch bereits bestehende Regelungen in Mietverträgen für nichtig erklärt.
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
freundlichst bitte ich Sie darum, ein Gesetz zu erlassen, was es Vermietern untersagt Versicherungsklauseln in Mietverträgen zu erlassen und diese gleichzeitig für nichtig zu erklären.
Der Deutsche Mieterbund argumentiert, dass Versicherungsklauseln in Mietverträgen nichtig sind.
Eine klare gesetzliche Regelung dazu habe ich nicht gefunden.
Es kann ja nicht von einer frei geschlossenen Vereinbarung gesprochen werden, wenn der Mieter die Wohnung nicht bekommen würde, wenn er die Versicherungsklauseln streichen würde.
Gleichzeitig bitte ich darüber nachzudenken, dass solche Versicherungsklauseln, bedingt durch die Kosten der Versicherungen, im Prinzip die Mietkosten erhöhen.
Das sollte gerade bei staatlich geförderten Wohnungen strengstens verboten werden.
Zum einen wird damit die Höhe der zulässig geforderten Miete durch die Versicherungskosten erhöht und zum anderen vermute ich, dass Sozialämter das nicht prüfen und die Kosten der Versicherungen übernehmen.
Es ist nicht richtig, dass mit Steuergeldern unnötige Kosten beglichen werden.
Den Wunsch des Vermieters, dass der Mieter eine gültige Haftpflichtversicherung nachweist, kann ich sehr gut verstehen. Immer wieder kommt es zu Schäden, die der Mieter zu verantworten hat. Der Klassiker hierbei ist die ausgelaufene Waschmaschine.
Bereits kleine Leitungswasserschäden können schnell eine Schadensumme von 10.000 €, nur Gebäudeschaden, erreichen. Befindet sich die Waschmaschine in einem höher gelegenen Stockwerk, so sind der Schadensumme nach oben keine Grenzen gesetzt.
Hinzu kommen ggf. noch Schadenersatzansprüche anderer Mieter, deren Inventar durch den Wasseraustritt beschädigt wurde. Hierbei können die Schadensummen, je nach Qualität der Einrichtung, stark variieren.
Der Mieter haftet für den verursachten Schaden. Besteht keine Haftpflichtversicherung, so kann dies zu einer jahrelangen finanziellen Belastung des Verursachers führen.
Auch wenn der Verursacher im Augenblick aufgrund seiner finanziellen Situation nicht belangt werden kann, so ist zu bedenken, dass ein gerichtlicher Titel über einen Zeitraum von 30 Jahren (!) gültig ist und eventuelle Erben nicht nur positives, sondern auch negatives Kapital (Schulden) erben können.
Eine Haftpflichtversicherung ist im Vergleich zu einem solchen Schaden eine kostengünstige Alternative.
So liegen die Versicherungsprämien für eine Familie mit einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro im Mittel bei 90,50 €/Jahr. Singles bezahlen, bei gleicher Deckungssumme im Mittel 72,65 €/Jahr (Quelle: Check 24).
Wer jetzt noch meint, dass das berechtigte Interesse des Vermieters nach einer Haftpflichtversicherung nur dem Vermieter nützt, der täuscht sich. Vielmehr dient die Haftpflichtversicherung dem Mieter, um ihn vor hohen Schadensersatzforderungen zu bewahren.
Wie sinnvoll die private Haftpflichtversicherung ist, sehe ich regelmäßig in einem beruflichen Alltag. Ich bin freier Sachverständiger, u. a. für Leitungswasserschäden und Folgeschäden an Gebäuden.
Es kommt immer wieder vor, dass Mieter einen Schaden verursachen, keine Haftpflichtversicherung haben und zur Kasse gebeten werden. Wenn dem Verursacher die Rechnung vorgelegt wird, sehe ich immer nur blankes Entsetzen, Verzweiflung und Fassungslosigkeit.
Ich werde diese Petition nicht unterstützen.
Alexander Kutschorra | 20.10.2014 - 09:55
Ich kenne einen Mietvertrag, in dem drin steht, dass eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist und in dem auch drin steht: "Der Mieter hat - zumindest in der Sommerpflanzzeit - vorhandene feste Pflanzkästen z.B. an Balkonen zu bepflanzen und zu pflegen." Jener Mietvertrag bezieht sich nicht genau auf die Gegebenheiten vor Ort, schreibt aber eine Versicherung vor und verlässt sich auf die Versicherungsgesetze, wie sie gerade gelten, damit es bei einer möglichen Schadensabwicklung besser passt. Ein allgemeines Verlangen nach einer Versicherung, bei dem sich auf geltende Bestimmungen verlassen wird, ist keine direkte Forderung nach einem Einverständnis in eine bestimmte Versicherungsklausel. Da sich Versicherungsvertragsgesetze während der Gültigkeitsdauer von Mietverträgen ändern können, wäre es nicht der beste Rat von einem Versicherungssachverständigen, sich im Mietvertrag zu einer Regelung zu bekennen, die die Versicherung von einem selbst dann anders verlangen könnte.
Ich zeichne die Petition mit.
denkende Zicke | 01.10.2014 - 11:53
Genau ! Keine Mitzeichnung !
Ich bin übrigens kein Vermieter.
Eine Haftpflichtversucherung für Schäden, die der Mieter anrichten kann sollte ein Muß sein, denn wenn was passiert, bleibr der Vermieter (z.B. einer ETW als Altersabsicherung) auf den Kosten sitzen. Auch eine Hausratsversicherung sollte ein Muß werden.
Und wen man als Mieter nehmen will, soll dem Vermieter überlasssen werden, denn es hat schon Mieter gegeben, die in der Wohnung ein Lagerfeuer als normal angesehen haben.
Brainticket | 30.09.2014 - 22:22
Also gegen die Haftpflicht ist ja generell nichts einzuwenden. Wogegen ich allerdings jedes Jahr aufs neue eine echte Aversion entwickle ist der Posten Glasversicherung. Ich wohne in einem Altbau und zahle jedes Jahr für drei einfach verglaste Holzfenster (die im Flur) knapp 250 € über die Betriebskosten. Bei 4 Mietparteien sind das knapp 1000 € im Jahr. Das steht irgendwie in keinem Verhältnis zueinander. Da mein Vermieter solche Kosten komplett auf seine Mieter umlegt interessiert ihn das auch nicht weiter. Ich könnte mir vorstellen das der Petionssteller vor allem solche Versicherungen meint.