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Diskussion zur Petition 53723

Mietrecht

Verbot von Versicherungsklauseln in Mietverträgen vom 23.07.2014

Diskussionszweig: Risikobegrenzung

Mitbürger1815 | 03.10.2014 - 15:55 (Zuletzt geändert am 03.10.2014 - 16:00 von Mitbürger1815 )

Risikobegrenzung

Anzahl der Antworten: 0

Es kann vorkommen das ein Mietobjekt einrichtungen hat die bei Beschädigung teuer zu ersetzten sind. Das kann z.B. eine großverglase Festerfront sein oder andere teure Einrichtunggegenstände die durch die normale Hausversicherung nicht abgedeckt sind. Der Vermieter möchte nun sicherstellen, das bei Beschädigung durch dem Mieter ,wenn der Mieter dies zu verantworten hat) er nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Eine Versicherung durch den Vermieter ist meistens recht teuer, da sich bei gewerblicher Vermieter die Prämien an den Mieteinnahmen des Objekts orientieren.

Wenn jemand z.B. ein 500Liter Aquarium in der Wohnung hat und Parkettboden ,so kann sich daraus schon ein gewisses Risiko ergeben was auch für den Mieter zu einen Kostenproblem werden kann.

Die andere Frage ist wer ist Verursacher und wer Geschädigter? Wer kann Ansprüche als Versicherungsnehmer geltend machen oder muss der Vermieter sich eine Schadensausfallversicherung zulegen um im Zweifelsfall nicht af den Kosten sitzen zu bleiben?
Auf jeden fall erhöht beides die Nebenkosten für ein Mietobjekt ,was sich auf die eine oder andere Weise auf die Miete niederschlagen wird. Unter Umständen kann es für den Mieter günstiger sein sich selber zu verichern,als über eine Umlage zu bezahlen. Daher finde ich es nicht einmal falsch wenn auch ein Mieter sich für bestimmte Dinge,die festzulegen wären, auch versichern muß. Schießlich muß es das auch bei einem Auto ,auch wenn er damit keinen Schaden anrichtet, aber den öffentlichen Verkehrsraum nutzt.

Sicherlich gibt es auch die Kaution, die bestimmt risiken abdeckt, reicht diese aber nicht aus so wäre es schon sinnvoll sich darüber hinaus abzusichern- oder alternativ- auf eine Kaution ganz zu verzichten und statt dessen eine Versicherung abzuschließen die dies abdeckt. Es wäre zu überlegen ob es alternativmodelle geben kann, die beiden Seiten gerecht würden.
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