Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz erlassen, das Vermietern nicht nur untersagt, Versicherungsklauseln in Mietverträge aufzunehmen, sondern auch bereits bestehende Regelungen in Mietverträgen für nichtig erklärt.
Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
freundlichst bitte ich Sie darum, ein Gesetz zu erlassen, was es Vermietern untersagt Versicherungsklauseln in Mietverträgen zu erlassen und diese gleichzeitig für nichtig zu erklären.
Der Deutsche Mieterbund argumentiert, dass Versicherungsklauseln in Mietverträgen nichtig sind.
Eine klare gesetzliche Regelung dazu habe ich nicht gefunden.
Es kann ja nicht von einer frei geschlossenen Vereinbarung gesprochen werden, wenn der Mieter die Wohnung nicht bekommen würde, wenn er die Versicherungsklauseln streichen würde.
Gleichzeitig bitte ich darüber nachzudenken, dass solche Versicherungsklauseln, bedingt durch die Kosten der Versicherungen, im Prinzip die Mietkosten erhöhen.
Das sollte gerade bei staatlich geförderten Wohnungen strengstens verboten werden.
Zum einen wird damit die Höhe der zulässig geforderten Miete durch die Versicherungskosten erhöht und zum anderen vermute ich, dass Sozialämter das nicht prüfen und die Kosten der Versicherungen übernehmen.
Es ist nicht richtig, dass mit Steuergeldern unnötige Kosten beglichen werden.
Wenn jemand z.B. ein 500Liter Aquarium in der Wohnung hat und Parkettboden ,so kann sich daraus schon ein gewisses Risiko ergeben was auch für den Mieter zu einen Kostenproblem werden kann.
Die andere Frage ist wer ist Verursacher und wer Geschädigter? Wer kann Ansprüche als Versicherungsnehmer geltend machen oder muss der Vermieter sich eine Schadensausfallversicherung zulegen um im Zweifelsfall nicht af den Kosten sitzen zu bleiben?
Auf jeden fall erhöht beides die Nebenkosten für ein Mietobjekt ,was sich auf die eine oder andere Weise auf die Miete niederschlagen wird. Unter Umständen kann es für den Mieter günstiger sein sich selber zu verichern,als über eine Umlage zu bezahlen. Daher finde ich es nicht einmal falsch wenn auch ein Mieter sich für bestimmte Dinge,die festzulegen wären, auch versichern muß. Schießlich muß es das auch bei einem Auto ,auch wenn er damit keinen Schaden anrichtet, aber den öffentlichen Verkehrsraum nutzt.
Sicherlich gibt es auch die Kaution, die bestimmt risiken abdeckt, reicht diese aber nicht aus so wäre es schon sinnvoll sich darüber hinaus abzusichern- oder alternativ- auf eine Kaution ganz zu verzichten und statt dessen eine Versicherung abzuschließen die dies abdeckt. Es wäre zu überlegen ob es alternativmodelle geben kann, die beiden Seiten gerecht würden.