Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 53830

Erziehungsgeld/Elterngeld

Verschiebung des maßgeblichen Einkommensbemessungszeitraumes für Elterngeldanspruch vom 28.07.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass §2b Absatz 1 BEEG dahingehend geändert wird, dass eine Verschiebung des für die Ermittlung des Elterngeldanspruches maßgeblichen Einkommensbemessungszeitraumes nicht nur bei Elterngeldbezug, sondern generell bei Elternzeit möglich ist.

Begründung

Aktuell ist eine Verschiebung nur bei Elterngeldbezug für ein älteres Geschwisterkind möglich. Dadurch werden Eltern, die in Elternzeit für ein älteres Geschwisterkind waren und dabei keinen Elterngeldbezug hatten, beim Elterngeld für ein nachfolgendes Kind benachteiligt. Da es immer noch einen Mangel an öffentlichen Betreuungsplätzen gibt, wäre es nur billig, Eltern, die diese fehlenden Betreuungsplätze unter Inkaufnahme finanzieller Nachteile ausgleichen, auch beim Bezug des Elterngeldes für nachfolgende Kinder nicht schlechter zu stellen, als Eltern, die durch den Bezug von Elterngeld bereits staatlich unterstützt wurden. Dies widerspricht auch dem allgemeinen Gleichheitssatz im deutschen Verfassungsrecht, demzufolge "wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich" zu behandeln ist. Dies schließt ungleiche Belastungen wie auch ungleiche Begünstigungen ein (Art. 3 Abs. 1 GG).

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben