Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Auskunfteien künftig verpflichtet werden, die Richtigkeit der ihnen vorliegenden, zur Erstellung eines wertenden Score genutzten Daten, zu prüfen. Hierzu müssen die Auskunfteien jährlich, mindestens aber zweijährlich, den in ihren Datensätzen gespeicherten Personen oder Unternehmen in einem Informationsschreiben die gespeicherten Daten übermitteln.
Begründung
Auskunfteien sammeln aus verschiedensten Quellen Daten über Personen und Unternehmen. Aus diesen erstellen sie dann mittels streng geheimgehaltener Formeln einen Wert den sie der jeweiligen Person oder Unternehmen zuordnen und der Basis für Entscheidungen in vielen Geschäftstätigkeiten ist. So kann ein guter oder schlechter Grundlage sein dafür, ob ein Bürger überhaupt eine Wohnung mieten oder einen Kredit- oder Kaufvertrag abschließen kann, zumindest beeinflusst dieser Score aber die Konditionen maßgeblich. Das gleiche gilt auch für Unternehmen, denen ein schlechter Score plötzlich die Geschäftsgrundlage entziehen kann, wenn Kassenkredite zum Beispiel verweigert werden.
Die Ermittlung dieser Score-Werte erfolgt durch die Auskunfteien auf Basis der ihnen vorliegenden Daten, ohne das diese Unternehmen eine Verantwortung für die Richtigkeit der Daten übernehmen würden. Bei falschen oder unvollständigen Daten verweisen die Auskunfteien auf die Quellen ihrer Datensätze, wie zum Beispiel Banken oder verbundene Unternehmen.
Bisher ist es so, das die Bürger das Recht haben einmal jährlich von Auskunfteien eine kostenlose Eigenauskunft anzufordern, was bei der Anzahl und den Anforderungen (schriftlich mit Ausweiskopie) einen erheblichen Aufwand seitens des Bürgers erfordert. Zumal dem Bürger gar nicht bekannt ist, welche Auskunftei überhaupt Daten über ihn gespeichert hat. Fordert er also die Eigenauskunft bei einer Auskunftei an, obwohl er/sie bislang dort nicht gespeichert ist, erhält die Auskunftei einen neuen Datensatz.
Aus dem Prinzip der Datensparsamkeit wäre es also sinnvoller, wenn die Auskunfteien selbsttätig alle bei ihnen gespeicherten Sätze in regelmäßigem Abstand den betroffenen Bürgern und Unternehmen mitteilt, und ebenso den daraus ermittelten Score.
Im Zuge dieser Mitteilung muss der Empfänger dann auf einfache Weise in die Lage versetzt werden, falsche, unvollständige oder anderweitig inkorrekte Angaben zu korrigieren bzw. löschen zu lassen. Zudem muss bei jeder Information auch die Quelle dieser Daten genannt werden, so dass auch in dieser Richtung eine Korrektur ermöglicht wird.
Nur wenn dieses erfüllt ist, können die ermittelten Score-Werte annähernd die Realität widerspiegeln. Falsche oder unvollständige Daten können dagegen zu schlimmen Folgen für die betroffenen Personen oder Unternehmen führen, ohne das diesen das im Vorfeld bekannt ist.
In diesem Zuge ist auch gesetzlich dafür zu sorgen, dass eine Auskunftei keinen Score ermitteln darf, der lediglich auf Basis des Namens und des Wohnortes basiert. Geoscoring, also die Einbeziehung des Wohnortes bei der Ermittlung eines Scores, führt zu stark verfälschenden Werten. So kann lediglich der Wohnortwechsel eine gravierende Veränderung eines Score-Wertes nach sich ziehen, obwohl die eigentliche Kreditwürdigkeit und Bonität sich nicht verändert haben.