Text der Petition
Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV) wegen der Preiswahrheit
Die Bundesregierung möge beschließen, dass die Grundvorschriften der Preisangabenverordnung (PAngV) wie folgt ergänzt wird: Angaben zu Preisnachlässen dürfen sich nur auf Preisangaben beziehen, die unmittelbar, mindestens 4 Wochen lang vor einem Preisnachlass auf Angebote derselben Ware oder Leistung desselben Anbieters bestanden haben.
Begründung
Heute werden Preisreduzierungen auf Waren und Leistungen beworben, die faktisch so nicht der Tatsache entsprechen, weil die ursprünglichen Preisangaben beim gleichen Anbieter nie bestanden haben. Eine Bezugnahme auf Angebote anderer Anbieter widerspricht jedoch der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preiswahrheit. Deshalb ist eine Konkretisierung in der Verordnung erforderlich.