Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Berechnung des Elterngeldes auch Krankengeld (Lohnersatzleistung) als Erwerbseinkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt anerkannt wird.
Begründung
Das Elterngeld dient der Kompensation des weggefallenen Einkommens und der sozialen Absicherung. Da Krankengeld nicht als Erwerbseinkommen gilt, werden Personen, die in den letzten 12 Monaten vor der Geburt länger als 6 Wochen krank waren, finanziell eklatant benachteiligt - auch wenn sie jahrelang vor ihrer Krankheit in das deutsche Sozialsystem eingezahlt haben.
Im Vergleich zum Elterngeld (67% eines durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten 12 Monate vor der Geburt) werden bei der Berechnung von Arbeitslosengeld 1, sollten in den vorangegangen 12 Monaten nicht mindestens 150 Tage sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu Stande gekommen sein, die letzten 24 Monate zu dessen Berechnung zu Grunde gelegt.