Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 7 StVO um folgenden Artikel zu erweitern: "Auf Straßen außerorts mit nur einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung sollen Fahrzeuge, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich und nicht nur kurzfristig unterschreiten ohne, dass dies aus Gründen der Witterung, der Verkehrslage oder aus sonstigen triftigen Gründen nötig ist, an geeigneter Stelle nachfolgendem Verkehr das gefahrenlose Passieren ermöglichen."
Begründung
Gerade auf vielbefahrenen Bundesstraßen kommt es immer wieder zu erheblichen Belästigungen durch sehr langsam fahrende Fahrzeuge, die oft Autoschlangen mit mehreren dutzend Fahrzeugen hinter sich herziehen.
Obwohl in anderen Ländern selbstverständlich, geschieht es in Deutschland leider nur äußerst selten, dass diese Fahrer von sich aus den nachfolgenden Verkehr z. B. an Haltebuchten passieren lassen. Könnte man sich darauf verlassen, dass ein erheblich langsamer fahrendes Fahrzeug in Kürze das gefahrlose Überholen ermöglichen wird, würde dies die Zahl riskanter Überholmanöver (und somit auch die Zahl schwerer Verkehrsunfälle) erheblich mindern.
Natürlich ist es nicht Ansinnen des Petenten, Lastkraftwagen mit einer zul. Höchstgeschwindigkeit von 80km/h zum ständigen Ausscheren zu zwingen, doch dürfte sich der Zeitverlust für ein landwirtschaftliches Fahrzeug mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 35km/h doch sehr in Grenzen halten. Als "erhebliche Unterschreitung" könnten 25 % der Höchstgeschwindigkeit angenommen werden.
Auch soll niemand zum Schnellfahren gezwungen werden, doch wer nicht dem Verkehrsfluss entsprechend fahren kann oder will, sollte eben Platz machen.