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Petition 54097

Führerscheinwesen

Eindeutige Regelungen für die Benutzung von S-Pedelecs im Straßenverkehr vom 14.08.2014

Text der Petition

Der deutsche Bundestag möge eine eindeutige Regelung zu sog. S-Pedelecs (elektromotorisch unterstützte Fahrräder bis 45 km/h) beschließen. Dazu soll die eindeutige Einordnung dieser S-Pedelecs in eine bestehende oder neue Fahrzeugklasse erfolgen.

Begründung

S-Pedelecs ähneln optisch den bekannten Pedelecs, die elektromotorisch bis 25 km/h unterstützt werden, juristisch aber weiterhin als Fahrrad gelten. Bei S-Pedelecs ist diese Einordnung nicht so eindeutig. So gibt es z. B. zwischen dem Bundesverkehrs- und dem Bundesjustizministerium unterschiedliche Ansichten, wie diese Fahrzeuge einzuordnen sind. Je nach Auffassung, werden diese Fahrzeuge als Leichtmofa angesehen, da der Motor alleine das Fahrzeug nur auf 20 km/h beschleunigen kann. Andere Auffassungen zählen die Leistung des Fahrers hinzu und die damit erreichbare Geschwindigkeit von 45 km/h, womit das Fahrzeug als Kleinkraftrad wie ein Motorroller behandelt wird. Je nach Rechtsauffassung würden dann unterschiedliche Regeln gelten, z. B. Helmpflicht oder nicht, Benutzungserlaubnis von für Mofas freigegebenen Radwegen oder nicht. Um hier Rechtssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und auch Behörden zu schaffen, sollte es eine eindeutige und verlässliche Regelung geben, wie sie z. B. in der Schweiz angewendet wird. Dort dürfen S-Pedelecs ohne motorische Unterstützung innerorts auf Radwegen fahren, mit Motorunterstützung auf der Fahrbahn und außerorts auch auf Radwegen.

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