Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, alle Vorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen, welche besondere Einschränkungen der Rechte von Leistungsempfänger_innen für diesen Rechtskreis zum Inhalt haben.
Begründung
Viele Rechtsvorschriften haben im SGB II seit 2005 zu Einschränkungen in der Rechtswahrnehmung für Betroffene geführt. In der Folge hat sich ein Hartz-IV-Sonderrecht entwickelt, welches mit sozialstaatlichen Grundsätzen nicht in Einklang zu bringen ist. Diese manifestieren den Eindruck bei Betroffenen und Dritten, dass SGB-II-Leistungsempfänger_innen Bürger zweiter Klasse wären. Hiermit wird gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) verstoßen.
Im Einzelnen sind insbesondere zu nennen:
1. Einschränkung des Rechts auf freie Berufswahl: Während ALG-I-EmpfängerInnen auch nach längerem Leistungsbezug Arbeiten ablehnen dürfen, die nicht aus dem Leistungsbezug führen (§ 140, Abs. 1 SGB III), muss ein Empfänger von Leistungen nach SGB II jede Arbeit annehmen, auch wenn diese den Leistungsbezug nicht beendet (§10 SGB II)
2. Unterschreiten des Existenzminimums durch Sanktionen: Der Regelbedarf als soziokulturelle Existenzminimum stellt dem Begriff nach eine staatliche Garantie der individuellen Subsistenz dar. Dieses kann jedoch unterschritten werden durch Sanktionen (§31 SGB II) oder nicht anerkannte Kosten der Unterkunft jenseits der örtlich festgelegten "Angemessenheitsgrenze" (§22, Abs. 1 SGB II). In beiden Fällen sind Leistungsempfänger_innen auf ein Subsistenz unterhalb des Existenzminimums verwiesen.
3. Gegen belastende Entscheidungen kann der/die Betroffene zwar Widerspruch und Klage erheben. Diese Rechtsmittel haben jedoch entgegen dem übrigen Sozialrecht (vgl. § 86a SGG) nach § 39 Nr. 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung.
4. Falsches „Verhalten“ bei Bewerbungen wird sanktioniert: Bereits der individuelle Eindruck eines potentiellen Arbeitgebers, dass die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses durch das Verhalten verhindern wurde kann zu Sanktionen führen (§31, Abs 1 Nr. 2 SGB II). Es öffnet daher Willkürentscheidungen Tür und Tor.
5. Hartz-IV-Bescheide sind nur noch ein Jahr überprüfbar: Während eine solche Überprüfung im übrigen Sozialrecht 4 Jahre lang möglich ist (§44 SGB X), ist durch die nicht begründbare Sondervorschrift des §40 SGB II dies für Leistungsempfänger aus diesem Rechtskreis nur noch ein Jahr lang möglich.
6. Hartz-IV-Empfänger_innen als gläserne Bankkunden: Sondervorschriften im SGB II geben den Jobcentern sonst nicht mögliche Optionen zum Datenabgleich und Auskunft über Guthaben (§ 52, Abs 1 SGB II; § 60, Abs 2 SGB II). Damit wird eine gesamte Bevölkerungsghruppe unter Generalverdacht gestellt.
7. Streichung der Rentenversicherungspflicht bei Hartz-IV: Seit 01.01.2011 werden keine Rentenbeiträge mehr aus dem Hartz-IV-Bezug geleistet mit weitreichenden versicherungsrechtlichen Folgen.
8. Zwangsverrentung
In keiner Fallgestaltung, auch nicht unter der früheren Sozialhilfe war vorgesehen, Empfänger von Sozialleistungen zwangsweise und unter Inkaufnahme von Abschlägen in Rente zu schicken. Dies sieht jedoch §12a SGB II vor
Nur eine vollständige Revision des SGB II kann hier abhelfen.
Fugol | 15.10.2014 - 21:46
Ich schätze bei 2 Billionen Schulden wird viel umgeschichtet um das zu finanzieren auch aus dem Sozialtopf , wenn man bedenkt das die 137000 Bundesbediensteten auch schon 28 Mrd. Euro Personalkosten + nochmal 21,1 Mrd. Euro Aktivitätsbezüge erhalten ein nicht zu unterschätzender Posten ( Zahlen Bundeshaushalt 2014 )
Der_Musikus | 15.10.2014 - 20:52
Wer die Beamten zahlt? Die Politiker?
Die gleichen wie heute. Die werden nämlich weniger aus Sozialversicherungsbeiträgen bezahlt als vielmehr aus dem Staatshaushalt, welcher mit Steuermitteln finanziert wird.
Ob nun selbständig oder abhängig beschäftigt: Steuern zahlt man trotzdem.
Fugol | 15.10.2014 - 20:12
Das wäre in der Tat BESSER :-) Nur es setzt voraus das es auch dort genug Arbeit für ALLE gibt ... dem vergebenden Unternehmer kann es egal sein ob jemand als Selbstständig oder Lohnabhängig arbeitet wenn der Erfolg bleibt . Nur damit würde sich unser jetziges Sozialsystem in "Luft" auflösen , also NICHT realisierbar weil dann die Politiker, Beamten und Rentner auf der Strecke bleiben = wer zahlt dann ? ( immer vorausgesetzt JEDER könnte sich selbstständig machen ! ) Also wäre eine solche von Ihnen angedachte "Idee" sicher sehr unerwünscht ;-)
Der_Musikus | 15.10.2014 - 19:46
Es steht jedem frei, seinen Lebensunterhalt durch Selbstständigkeit zu finanzieren. Abhängig beschäftigt als Arbeitnehmer ist kein Zwangsdasein.
Problem: Eine Selbstständigkeit hat auch seine Tücken. Ob man genug erwirtschaften kann ist die eine Seite, die andere Seite: Da ist nix mit sozialer Absicherung durch Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung. Auch die Absicherung bei Arbeitsunfällen ist keine Pflicht für den Selbstständigen. Für all das muß er selbst sorgen. Und das ist noch lang nicht alles.
Und auf der anderen Seite: Ohne Unternehmer hätte die große Mehrheit, die eben die eigene Selbständigkeit aus verschiedenen Gründen nicht wollen oder nicht packen, keine Arbeitsstelle.
Fugol | 14.10.2014 - 23:48
Da haben sie unumwunden recht !! Für DIE die davon profitieren macht es durchaus Sinn :-( die Theorie des Trickle Down kenne ich auch aber das immer mal ein paar "Pfennige" nach unten rutschen wird die "deutsche Welt" nicht retten . Die Profiteure oder Reichen können denken was sie wollen ( wir werden siegen ) kann nur klappen wenn Volk auch mitspielt , leider denkbar solange die Menschen sich erpressen lassen oder wie in H4 erpressen lassen MÜSSEN :-( Was passiert wenn Volk merkt das die wahren Arbeitgeber die sind die wirklich Ihre Arbeit vergeben ? ohne diese Menschen haben Firmen zwar Geld doch der Drang dies Geld zu vermehren geht ohne die eigentlichen Arbeitgeber NICHT ...
Der Trick von Unternehmern besteht doch lediglich darin das sie sich in Form von Mitarbeitern CLONEN können und so mehr als 24Std. x Menge an Mitarbeitern zur Verfügung haben = höheres Einkommen als mit normaler Lebenszeit möglich ist ! Wenn die Abhängigkeit von Unternehmen wegfällt haben sie NICHT gewonnen ...
Nutzer1909254 | 14.10.2014 - 22:39
Meinen sie wirklich, dass die Leistungeinschränkungen und Zumutbarkeitsregeln den Erwerbslosen oder der Allgemeinheit helfen sollen?
Achtung, Verschwörungstheoriemodus - Follow The Money - es geht doch nicht um das Allgemeinwohl sondern um diejenigen, die von immer billiger werdender Arbeit bei höherer Produktivität profitieren. die Investoren und deren Handlanger, dann verstehen sie auch weshalb die zunehmende Kluft zwischen Arm und Reich, die schrumpfende Mittelschicht und all das was sie (und ich) als Nachteile sehen in Wirklichkeit Vorteile sind - allerdings nicht für das Allgemeinwohl.
Die Trickle-down-Theorie (englisch trickle ‚sickern‘), abwertend auch Pferdeäpfel-Theorie, hat noch nie funktioniert und wird auch nie funktionieren, diese dient nur um noch weitere Leistungseinschränkungen und -Kürzungen zu rechtfertigen und gleichzeitig die Besteuerung der hohen Einkommen und Vermögen zu senken. (aktuell "Patentboxen / Lizenzboxen")
Jeder ist ja seines Glückes Schmied und solange die Durchlässigkeit der unteren Schichten und deren Bildung gesenkt wird ist das doch ideal.
Fragen sie doch einfach mal Warren Buffet zum Thema Klassenkampf: "Es herrscht Klassenkrieg, richtig, aber es ist meine Klasse, die Klasse der Reichen, die Krieg führt, und wir gewinnen" - im Interview mit Ben Stein, New York Times, November 26, 2006
Nutzer1909254 | 14.10.2014 - 22:08
Aber wenn wir schon bei angeblich Christlich Sozialen | Demokratischen Parteien sind ...
Schon vor Christlichen Urzeiten wurde sozusagen ein Existenzminimum gefordert und es war auch damals bekannt, dass die Profitgier Weniger Andere verelenden lässt :)
Quelle: http://www.zur.nieden.de/bibel/html/1Tim.html
Zitat: "
Der erste Brief des Paulus an Timotheus
(...)
6 Die Frömmigkeit aber ist ein großer Gewinn für den, der sich genügen läßt.
7 Denn wir haben nichts in die Welt gebracht; darum werden wir auch nichts hinausbringen.
8 Wenn wir aber Nahrung und Kleider haben, so wollen wir uns daran genügen lassen.
9 Denn die reich werden wollen, die fallen in Versuchung und Verstrickung und in viele törichte und schädliche Begierden, welche die Menschen versinken lassen in Verderben und Verdammnis.
10 Denn Geldgier ist eine Wurzel alles Übels; danach hat einige gelüstet, und sie sind vom Glauben abgeirrt und machen sich selbst viel Schmerzen.
" :Zitatende
Und ganz so neu ist der ständig verschärfte Sozialabbau mit den Leistungseinschränkungen und -Kürzungen auch nicht. "Lambsdorff Papiere - 1982"
30 Jahre Lambsdorff-Papier - 2012
25 Jahre Lambsdorff-Papier – ein Konzept des Scheiterns und des Niedergangs - 2007
Fugol | 14.10.2014 - 20:58
Ganz so schade ist das auch nicht weil das Thema Hartz IV + Sanktionen so weiter "auf dem Tisch" der Politiker bleibt .. man muss davon ausgehen das an einem Tag X sowieso die Sanktionen fallen werden . Ganz so "dumm" sind Politiker auch nicht , die WISSEN das das Hartz IV Konzept ein Fehlschuss war aber z.B. die SPD darf nicht zurückrudern weil sie sonst Schröder in den Hintern treten würden + CDU will nicht weil sie sonst zugeben müssten das es ein Fehler war dies zu unterstützen ! Nachweislich hat Hartz IV keine Vorteile gebracht sondern eher nur Nachteile für ganz Deutschland ( das weiss mittlerweile auch das Ausland ! ) nun versuchen sie den "kaputten Motor" Hartz Iv wieder mit Tesaband zu kleben anstatt gleich nen neuen "Motor" einzubauen ( anderes System ! ) das KANN garnicht gutgehen ... also sind Änderungen nur eine Frage der Zeit .
Vielleicht wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts garnicht mehr benötigt wenn die politische Lage kippt ;-)
Bruder Tuck | 14.10.2014 - 20:13
Schade, dass vergleichsweise wenig Forenteilnehmer mitgezeichnet haben.
Darf sich ein Staat Sozialstaat nennen, wenn bedürftigen Menschen in Notlagen wie z.B. Arbeitslosigkeit die Existenz durch Sanktionen entzogen werden darf; im Extremfall mit der Konsequenz eines tödlichen Ausgangs.
Diese Frage stellt sich mir Angesichts dessen, dass zeitgleich milliardenschwere Rettungspakete
für Banken und exportabhängige Industrie zur Verfügung gestellt werden.
In meinen Augen eine sozialstaatliche und rechtsstaatliche Schande.
Keulen Hans | 14.10.2014 - 17:05
Ja es gibt aber auch leider solche Hardliner Gerichte wo es fast aussichtlos ist zu gewinnen, geschweige denn eine Normenkontrolle wird durchgeführt. Besondrers hervor tun sich da das LSG Berlin-Brandenburg und das LSG Niedersachsen.