Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, alle Vorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen, welche besondere Einschränkungen der Rechte von Leistungsempfänger_innen für diesen Rechtskreis zum Inhalt haben.
Begründung
Viele Rechtsvorschriften haben im SGB II seit 2005 zu Einschränkungen in der Rechtswahrnehmung für Betroffene geführt. In der Folge hat sich ein Hartz-IV-Sonderrecht entwickelt, welches mit sozialstaatlichen Grundsätzen nicht in Einklang zu bringen ist. Diese manifestieren den Eindruck bei Betroffenen und Dritten, dass SGB-II-Leistungsempfänger_innen Bürger zweiter Klasse wären. Hiermit wird gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) verstoßen.
Im Einzelnen sind insbesondere zu nennen:
1. Einschränkung des Rechts auf freie Berufswahl: Während ALG-I-EmpfängerInnen auch nach längerem Leistungsbezug Arbeiten ablehnen dürfen, die nicht aus dem Leistungsbezug führen (§ 140, Abs. 1 SGB III), muss ein Empfänger von Leistungen nach SGB II jede Arbeit annehmen, auch wenn diese den Leistungsbezug nicht beendet (§10 SGB II)
2. Unterschreiten des Existenzminimums durch Sanktionen: Der Regelbedarf als soziokulturelle Existenzminimum stellt dem Begriff nach eine staatliche Garantie der individuellen Subsistenz dar. Dieses kann jedoch unterschritten werden durch Sanktionen (§31 SGB II) oder nicht anerkannte Kosten der Unterkunft jenseits der örtlich festgelegten "Angemessenheitsgrenze" (§22, Abs. 1 SGB II). In beiden Fällen sind Leistungsempfänger_innen auf ein Subsistenz unterhalb des Existenzminimums verwiesen.
3. Gegen belastende Entscheidungen kann der/die Betroffene zwar Widerspruch und Klage erheben. Diese Rechtsmittel haben jedoch entgegen dem übrigen Sozialrecht (vgl. § 86a SGG) nach § 39 Nr. 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung.
4. Falsches „Verhalten“ bei Bewerbungen wird sanktioniert: Bereits der individuelle Eindruck eines potentiellen Arbeitgebers, dass die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses durch das Verhalten verhindern wurde kann zu Sanktionen führen (§31, Abs 1 Nr. 2 SGB II). Es öffnet daher Willkürentscheidungen Tür und Tor.
5. Hartz-IV-Bescheide sind nur noch ein Jahr überprüfbar: Während eine solche Überprüfung im übrigen Sozialrecht 4 Jahre lang möglich ist (§44 SGB X), ist durch die nicht begründbare Sondervorschrift des §40 SGB II dies für Leistungsempfänger aus diesem Rechtskreis nur noch ein Jahr lang möglich.
6. Hartz-IV-Empfänger_innen als gläserne Bankkunden: Sondervorschriften im SGB II geben den Jobcentern sonst nicht mögliche Optionen zum Datenabgleich und Auskunft über Guthaben (§ 52, Abs 1 SGB II; § 60, Abs 2 SGB II). Damit wird eine gesamte Bevölkerungsghruppe unter Generalverdacht gestellt.
7. Streichung der Rentenversicherungspflicht bei Hartz-IV: Seit 01.01.2011 werden keine Rentenbeiträge mehr aus dem Hartz-IV-Bezug geleistet mit weitreichenden versicherungsrechtlichen Folgen.
8. Zwangsverrentung
In keiner Fallgestaltung, auch nicht unter der früheren Sozialhilfe war vorgesehen, Empfänger von Sozialleistungen zwangsweise und unter Inkaufnahme von Abschlägen in Rente zu schicken. Dies sieht jedoch §12a SGB II vor
Nur eine vollständige Revision des SGB II kann hier abhelfen.
2. Verstoß gegen den Schutz des Eigentums und die Wahrung des Besitzstands (Art. 14 GG und
Art . Zusatzprot. der EMRK)
3. Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und den Gleichheitssatz (Art. 3 GG und Art. 14 der
EMRK)
4. Zur Verlezung des Rechtsstaatsprinzips, insbesondere des Bestands- und Vertrauensschutz
und de Beszimmtheitsgrundsatzes
5. Zu Art. 72 GG
Sehr geehrte Damen und Herren des Bundestages,
im ALG II ist geregelt: "Keine Ermächtigungsgrundlage hat das Jobcenter für die
Sanktionierung der Grundsicherung"
" Keine Ermächtigungsgrundlage für die Sanktionierung des
EigentumsBesitzstandes"
(Das ist nicht verhandelbar)
Ich erwarte von Ihnen, dass Sie hier sofort handeln, unzählige Klagen liegen vor den BSG und BAG unbearbeitet, werden liegen gelassen, da Bitte ich Sie die Rechtsordnung und staatlichen Schutz herzustellen.
Auch ich bekomme seit den den. 01.01.2005 rechtswidrige Bescheide von den Jobcenter, dieses falsche Behörden handeln führte bereits zum Existenzverlust (Wohnungsverlust)
Seit Jahren laufen auch die Sozialreferenten sturm gegen dieses Behördenhandeln.
Es werden eindeutig unsere Demokratischen Werte,- Rechtsordnung,- und- Rechtsstaatsprinzipien verletzt.
Ich bin eine anständige, vernünftige Frau habe meine Leben lnag gearbeitet, Kinder erzogen und bin in allen vier o.g. Punkten verletzt worden.
Dieses Bitte ich abzuändern, damit ein Leben für mich wieder nach Punkt 1- 5 möglich ist.
Für Ihre Diäten brauchen Sie nur Stunden um die s zu beschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Ahlgrim