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Diskussion zur Petition 54191

Arbeitslosengeld

Streichung der Leistungseinschränkungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 19.08.2014

Diskussionszweig: Sie sähen nicht, sie ernten nicht...

Peter1970 | 29.09.2014 - 19:36

Sie sähen nicht, sie ernten nicht...

Anzahl der Antworten: 127

Das Menschen von Hartz IV leben müssen, ist ein Umstand, den niemand gut finden kann. Sicherlich gibt es an manchen Ecken der Gesetzgebung, auch im SGB II manche Passagen, die verbesserungswürdig sind.

Was ich hier in dieser Petition erkenne, ist, dass der Petent / die Petentin Regelungen abgeschafft wissen möchte, die nach meiner Auffassung nicht nur unsinnig sind.

1. Die Einschränkung der freien Berufswahl. Natürlich sichert unser Grundgesetz die freie Berufswahl zu. Allerdings bin ich der Auffassung, dass der Hartz IV Empfänger, welcher seit geraumer Zeit erwerbslos ist und in seinem gewünschten Beruf keine Anstellung findet, die Verpflichtung haben muss, sich auch anderweitig zu orientieren.

2. Sanktionen, man kann auch Strafen sagen, haben immer dort eine Berechtigung, wo der Empfänger von Sozialleistungen nicht kooperieren will. Jeder hat die Möglichkeit, sich in positiver Weise einzubringen. Wer sich gegen das System entscheidet, der weiß allerdings auch, dass dieses Konsequenzen nach sich zieht. Darum halte ich mich z. B. an die vorgeschriebene Geschwindigkeit.

3. Die Klageerhebung kann nicht immer hemmend wirken. Das ist nicht nur im SGB II so, sondern auch auf vielen anderen Rechtsgebieten. Wird ihnen die Fahrerlaubnis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort entzogen, so behält die Behörde die Fahrerlaubnis bis zur richterlichen Entscheidung ein. Nicht nur die Kürzung der Hartz IV Leistung, sondern auch ein Führerscheinentzug können Menschen in Bedrängnis bringen.

4. Das falsches Verhalten bei Bewerbungen sanktioniert wird, halte ich für richtig. In der Zeit, als ich selber noch Personalverantwortung hatte, kamen teilweise Arbeitssuchende, die sich in einer Art und Weise vorstellten, dass die Einladung zum persönlichen Gespräch, aus meiner Sicht, verschenkte Zeit war. Auch ein Empfänger von Hartz IV kann in geputzten Schuhen, sauberer Hose und gebügeltem Hemd, mit geputzten Zähnen und gekämmten Haaren erscheinen. Das war leider nicht immer der Fall, bei den Herrschaften, die das Amt schickte.

5. Die Frist von einem Jahr für einen Widerspruch halte ich nicht als unzumutbar. Jeder Vermieter hat "nur" ein Jahr nach Rechnungsabschluss Zeit, die Nachforderungen an Mietnebenkosten geltend zu machen. Sie haben ein ganzes Jahr Zeit ihren Bescheid zu prüfen, sich zu erkundigen und Widerspruch einzulegen. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb sie 4 Jahre benötigen.

6. Das das Jobcenter auf die Bankdaten der Leistungsempfänger zurückgreifen kann, ist nach meiner Erfahrung nötig, um Nebeneinkünfte zu erfassen, die nicht angezeigt wurden. In meinem früheren Berufsleben als Handwerksgeselle haben sich Leistungsempfänger wiederholt dahin gehend geäußert, dass sie von der "Stütze" leben, schwarzarbeiten und mehr Geld haben als ich. Ich fände es als realitätsfremd, würde das Amt den Kontostand nicht einsehen, um Geldeingänge zu überprüfen.

7. Das dem Hartz IV Empfänger keine Rentenbeiträge vom Amt gezahlt werden, mit den sich daraus ergebenen Folgen in der Altersversorgung, stellt den Hartz IV Empfänger auf die gleiche Stufe wie die Freiberufler. Ich bin freiberuflich als Sachverständiger seit über 10 Jahren tätig und habe ebenso lange keine Rentenbeiträge bezahlt, weil ich gar nicht soviel bezahlen kann, damit es im Alter reicht. Ich kann also bis zum Umfallen arbeiten, wenn ich nicht verarmen will. Oder glauben Sie, dass mein Rentenanspruch von 270,00 €/Monat zum Leben reicht?

Wenn man sich ihre Argumentation anschaut, welche Sie in der Petition vorbrachten, dann kann ich zwar verstehen, dass Sie einige Umstände geändert haben möchten, bezahlen müssen es aber Menschen wie ich.

Ich habe nicht darauf bestanden, in meinen alten Beruf zurückzukehren.
Ich habe mich während meiner Erwerbslosigkeit an die Spielregeln gehalten, egal wie unsinnig ich diese fand.
Ich habe mich durch mein persönliches Auftreten bei potenziellen Arbeitgebern empfohlen.
Ich habe keine Fristen aus Bequemlichkeit verstreichen lassen.
Ich hatte keine Bankgeheimnisse gegenüber dem Amt, die ich hätte verstecken müssen.
Ich habe niemanden, der für mich die Altersversorgung bezahlt.
Ich stehe morgens früh auf, um mein Tagwerk zu vollbringen.
Ich bezahle pünktlich meine Steuern, damit der Staat seine Aufgaben bewältigen kann.

Und was machen Sie, außer nach noch mehr Vergünstigungen zu rufen?

Die Sozialhilfe haben Sie nicht verdient, Sie bekommen sie von unserer Solidargemeinschaft geschenkt. Und diese Solidargemeinschaft hat das Recht von ihnen zu verlangen, dass Sie ihren Pflichten nachkommen.

Daher keine Mitzeichnung!
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