Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, alle Vorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen, welche besondere Einschränkungen der Rechte von Leistungsempfänger_innen für diesen Rechtskreis zum Inhalt haben.
Begründung
Viele Rechtsvorschriften haben im SGB II seit 2005 zu Einschränkungen in der Rechtswahrnehmung für Betroffene geführt. In der Folge hat sich ein Hartz-IV-Sonderrecht entwickelt, welches mit sozialstaatlichen Grundsätzen nicht in Einklang zu bringen ist. Diese manifestieren den Eindruck bei Betroffenen und Dritten, dass SGB-II-Leistungsempfänger_innen Bürger zweiter Klasse wären. Hiermit wird gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) verstoßen.
Im Einzelnen sind insbesondere zu nennen:
1. Einschränkung des Rechts auf freie Berufswahl: Während ALG-I-EmpfängerInnen auch nach längerem Leistungsbezug Arbeiten ablehnen dürfen, die nicht aus dem Leistungsbezug führen (§ 140, Abs. 1 SGB III), muss ein Empfänger von Leistungen nach SGB II jede Arbeit annehmen, auch wenn diese den Leistungsbezug nicht beendet (§10 SGB II)
2. Unterschreiten des Existenzminimums durch Sanktionen: Der Regelbedarf als soziokulturelle Existenzminimum stellt dem Begriff nach eine staatliche Garantie der individuellen Subsistenz dar. Dieses kann jedoch unterschritten werden durch Sanktionen (§31 SGB II) oder nicht anerkannte Kosten der Unterkunft jenseits der örtlich festgelegten "Angemessenheitsgrenze" (§22, Abs. 1 SGB II). In beiden Fällen sind Leistungsempfänger_innen auf ein Subsistenz unterhalb des Existenzminimums verwiesen.
3. Gegen belastende Entscheidungen kann der/die Betroffene zwar Widerspruch und Klage erheben. Diese Rechtsmittel haben jedoch entgegen dem übrigen Sozialrecht (vgl. § 86a SGG) nach § 39 Nr. 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung.
4. Falsches „Verhalten“ bei Bewerbungen wird sanktioniert: Bereits der individuelle Eindruck eines potentiellen Arbeitgebers, dass die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses durch das Verhalten verhindern wurde kann zu Sanktionen führen (§31, Abs 1 Nr. 2 SGB II). Es öffnet daher Willkürentscheidungen Tür und Tor.
5. Hartz-IV-Bescheide sind nur noch ein Jahr überprüfbar: Während eine solche Überprüfung im übrigen Sozialrecht 4 Jahre lang möglich ist (§44 SGB X), ist durch die nicht begründbare Sondervorschrift des §40 SGB II dies für Leistungsempfänger aus diesem Rechtskreis nur noch ein Jahr lang möglich.
6. Hartz-IV-Empfänger_innen als gläserne Bankkunden: Sondervorschriften im SGB II geben den Jobcentern sonst nicht mögliche Optionen zum Datenabgleich und Auskunft über Guthaben (§ 52, Abs 1 SGB II; § 60, Abs 2 SGB II). Damit wird eine gesamte Bevölkerungsghruppe unter Generalverdacht gestellt.
7. Streichung der Rentenversicherungspflicht bei Hartz-IV: Seit 01.01.2011 werden keine Rentenbeiträge mehr aus dem Hartz-IV-Bezug geleistet mit weitreichenden versicherungsrechtlichen Folgen.
8. Zwangsverrentung
In keiner Fallgestaltung, auch nicht unter der früheren Sozialhilfe war vorgesehen, Empfänger von Sozialleistungen zwangsweise und unter Inkaufnahme von Abschlägen in Rente zu schicken. Dies sieht jedoch §12a SGB II vor
Nur eine vollständige Revision des SGB II kann hier abhelfen.
Ein Unding , wie ich finde , denn wenn es nach Quoten geht ist Willkür Tür und Tor geöffnet !
Demokratie-2013 | Sat Oct 11 19:19:45 CEST 2014 - Sat Oct 11 19:19:45 CEST 2014
Ich gehe sogar noch weiter. Wer Hartz IV und die aktuelle Politik unterstützt untergräbt in meinen Augen die Demokratie. Es nimmt den Bürgern die Möglichkeit für eigenverantwortliches Handeln, da die Grundvoraussetzungen dafür (Jobs und/oder sichere Einkommen), für Millionen Menschen nicht mehr vorhanden sind.
Bruder Tuck | Sat Oct 11 10:18:34 CEST 2014 - Sat Oct 11 10:18:34 CEST 2014
Damit vertuscht werden kann, das es reguläre bezahlte Arbeit für alle nicht mehr gibt.
Statt den Fortschritt zum Wohle aller Menschen zu nutzen, wird der Fortschritt für einige wenige Profiteure missbraucht, damit dies Macht generieren können.
Der Preis dafür ist unkalkulierbar hoch. Wir riskieren für ein krankes Wachstum die Zukunft von Mensch, Natur und Umwelt. Am Ende sogar das Leben auf der Erde! Der Klimawandel warnt bereits mehr als deutlich!
Demokratie-2013 | Sat Oct 11 09:49:19 CEST 2014 - Sat Oct 11 09:49:19 CEST 2014
Richtig!
Klein- und mittelständischen Unternehmer müssten auch noch mitmachen, weil sonst ihre Kundenklientel immer weiter schrumpft und damit ihr eigene Existenz zerstört wird. Nur wenn deren Kunden Kaufkraft besitzen können sie, nebenbei bemerkt, auch die geforderten Mindestlöhne erwirtschaften und bezahlen!
Demokratie-2013 | Sat Oct 11 09:43:57 CEST 2014 - Sat Oct 11 09:43:57 CEST 2014
Ich setze mich genau aus diesen Gründen auch für die Einführung eines bedingunglosen Grundeinkommens (Grundgehalt, Mindestgehalt, Existenzgeld oder wie immer man es sonst noch nennen will) ein, denn nur wenn meine Existenz nach dem GG immer gewährleistet ist, kann ich in einer Gesellschaft auch etwas bewegen. Die wenigen Ausnahmen, die es sicher auch gibt, muss eine Gemeinschaft ertragen und vertragen.
Und das Beispiel mit den Kindern ist eigentlich gut:
Was passiert wenn man Kinder mit Nahrungsentzug versucht zu erziehen? Der Staat (in Fom vom Jugendamt u. Gericht) nimmt einem die Kinder weg.
Was müsste also passieren wenn der Staat (in Form der BA/Jobcenter) Bürger durch Sanktionen mit dem Entzug des Existenzminimus "erziehen" will"?
Gisele | Sat Oct 11 09:41:23 CEST 2014 - Sat Oct 11 09:41:23 CEST 2014
Fukushima hat gezeigt, dass Einigkeit und die zunehmenden Demonstrationen das Handeln der Regierung um 100° wenden kann.
Wird es allen Lohnabhängigen bewusst, ob mit oder ohne Job, dass sie in einem Boot sitzen, dass sie alle von den Hartz-Gesetzen beeinträchtigt werden, ist es nur ein kleiner Schritt hin zum gemeinsamen Widerstand gegen diese einseitige Benachteiligung = einseitiger Vorteil für die Profiteure.
Im Grunde ist das Hartz-Sonderrecht, welches die Schwächsten der Arbeitswelt mit Leistungseinschränkung unverhältnismäßig unter Druck setzt, nichts anderes als undemokratisches Faustrecht. Der Stärkere (Profiteure) setzt seine Interessen durch, ohne Rücksicht auf Verluste für die Schwachen (Lohnabhängigen). Nebenbei werden und wurden die Lohnabhängigen gegeneinander ausgespielt, um mit Hartz4 die Arbeitsbedingungen (Kündigungsschutz, Arbeitszeiten, unbezahlte Arbeiten wie Probearbeiten, Regale auffüllen vor dem Stempeln ....) für die Noch-Arbeitenden zu verschlechtern.
Stehen alle Lohnabhängigen zusammen, kann das Hartz4-Sonderrecht rückgängig gemacht werden.
Fugol | Fri Oct 10 23:16:37 CEST 2014 - Fri Oct 10 23:16:37 CEST 2014
Nur was nutzt diese "Gemeinsame Stärke" wenn die die es AUCH betrifft noch garnicht erkennen was Ihnen am Tag X blüht ( Tag der Arbeitslosigkeit ! ) Wenn diese in sich schon "gefährliche Quotenerwartung der BA" wegfällt und die BA erkennt wieviel Geld + Aufwand man OHNE Sanktionsinstrument auch sparen kann könnte sich die Grundrechtswahrung der SGB II entscheidend verbessern und würde unter anderem auch die Sozialgerichte entlasten ! Man stelle sich einmal vor man BRAUCHT diese Sanktionen garnicht weil Menschen auch OHNE kooperativ wären ( was ich persönlich sowieso glaube denn , nur mit wenigen Ausnahmen , werden Menschen versuchen sich aus Hartz 4 zu befreien ! ) Keine Termine mehr OHNE gegenseitige Absprache ( machen die Menschen ja sonst im RL auch ! ) würden a) viel Arbeit im Jobcenter einsparen + b) Sanktionsquoten drastisch nach unten drücken ... die Frage bleibt nur : WOLLEN die Jobcenter/BA das überhaupt ? Es könnte ja zu Entlassungen innerhalb der JC kommen wenn weniger Arbeit anfällt UND die Machtverhältnisse wären gleichrangig ( wie es eigentlich vorgesehen sein sollte ) Keine "Übermenschen" mehr im JC sondern berufsbegleitende Partner !! Was ist daran falsch ?
Nur weil ich grösser und stärker und mehr Geld habe als meine "Kinder" muss ich Ihnen deswegen das Menschsein schwieriger machen ? In Bezug auf Kinder würde ja wohl auch NIEMAND auf die Idee kommen sie 7 Tage ohne Nahrung zu lassen nur weil sie einen eigenen Willen zeigen ... bei Regierung geht das !?
Demokratie-2013 | Wed Oct 08 11:32:55 CEST 2014 - Wed Oct 08 11:32:55 CEST 2014
Was nutzt dem Einzelnen sein Recht, wenn er es als einzelner nicht durchsetzen kann?
Nein, nur gemeinsam sind wir Bürger stark und deshalb sollten wir uns nicht gegenseitig bekämpfen, sondern gemeinsam gegen das Unrecht ankämpfen.
Jeder kann schon morgen ein Opfer der Agenda-Politk sein, wenn das auch hier im Forum viel zu viele nicht wahrhaben wollen und deshalb fleissig im Sinne der Politik auf die gesellschaftlich unter ihnen stehenden Bürger treten.
Fugol | Wed Oct 08 10:43:05 CEST 2014 - Wed Oct 08 10:43:05 CEST 2014
Und dann soll es noch Menschen geben die dem Bericht des Spiegels misstrauen weil sie ihn für Propaganda halten ABER : da diese BEWEISE direkt vom Bundesrechnungshof kommen sollte man schon davon ausgehen das dies Tatsachen sind die man einfach NICHT verleugnen darf > innerhalb des Gebildes BA / JC wird zu Lasten der Bedürftigen gemauschelt , getrickst und Willkür ausgeübt ... dies nicht nur BIS zur Veröffentlichung des Spiegels in 2013 sondern auch heute noch ! Ein SKANDAL !!!
SklaveDerNation | Wed Oct 08 09:21:49 CEST 2014 - Wed Oct 08 09:21:49 CEST 2014
Zum Glück gibt es noch Artikel 20 Abs. 4 GG gegen die Sanktionen und Sanktionierer. Denn durch eine Sanktion kann man sich nicht juristisch zur Wehr setzen, so dass sofort das Grundgesetz greift. Und "... alle Deutschen ..." heißt nicht, dass alle Deutschen nur als gesamte Vereinigung das Recht zum Widerstand haben, sondern auch jeder einzelne Deutsche hat das Recht dazu.
Gisele | Wed Oct 08 08:43:17 CEST 2014 - Wed Oct 08 08:43:17 CEST 2014
Aus dem Artikel von spiegel
Weiterlesen unter Quelle, drei Mal ein w und ein Punkt vor: spiegel.de/spiegel/print/d-99311751.html
Eine Behörde wie die BA, profitorientiert auszurichten, dabei die Bürger als "Kunden" (der Kunde bezahlt) zu verhöhnen, all das und noch mehr ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.