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Diskussion zur Petition 54191

Arbeitslosengeld

Streichung der Leistungseinschränkungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 19.08.2014

Diskussionszweig: Vorschlag an den Petent

Fugol | 10.10.2014 - 23:58

Vorschlag an den Petent

Anzahl der Antworten: 56

Das sie Herr Schneeweiß ja "nebenbei" noch Geschäftsführer für den Bezirk Mittelfranken/Ver.di sind wäre es doch im Anschluss an diese Petition ein gelungener Auftakt sich für die Rechte der SGB II Bezieher auch bei der Teilhabe an OnlinePetitionen einzusetzen . Dies kann natürlich nur erreicht werden wenn im Informationszeitalter auch jeder die finanziellen Mittel für Internet/PC zur Verfügung hat . Das RECHT auf Teilhabe besteht ja schon , aber die Realität sieht ja leider anders aus ... man denke mal drüber nach was bei Petitionen gegen Hartz 4 los wäre wenn jeder Betroffene auch teilnehmen könnte ...
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Nutzer1909254 | Wed Oct 15 10:27:24 CEST 2014 - Wed Oct 15 10:27:24 CEST 2014

Zitat: von Gisele
@Der_Max, Ihr Beispiel mit der 75-Watt-Glühlampe / rote Ampel hinkt so sehr, dass in der Tat Ihr letzter Satz wie in weiser Vorahnung von Ihnen geschrieben wurde:
Zitat: von Der_Max
Das ist einfach nur hirnverbrannter Bockmist, der jedes intellektuelle Fundament vermissen lässt.
Wer die rote Ampel überfährt, dem wird nicht automatisch sein Minimum zum Leben genommen.
Insofern ist kein Vergleich mit Vergehen im Straßenverkehr möglich.
Zitat: von Der_Max
So kenne ich mehrere Personen, die seit mehreren Jahren Hartz-IV beziehen, ohne jemals gekürzt worden zu sein. Manchmal kann man nur den Kopf darüber schütteln, was das JobCenter von jemandem verlangt. Aber das gibt eben nicht das Recht, es einfach nicht zu tun.

Es gibt aber dummerweise das Recht, dass Jobcenter willkürlich Sinnloses verlangen und dann das Existenzminimum kürzen wenn jemand nicht ganz so hell erleuchtet und bedingungslos obrigkeitshörig ist wie ihre (Der_Max) langjährig unsanktionierten Hartz IV - Bekannten.
WWiie schon früher in der Geschichte, typisch Deutsch - ein Volk von Ja-Sagern und Mitläufern ohne eigene helle Birne.

Eine rote Ampel kann / soll Unfälle vermeiden
Jobcenter können / sollen offensichtlich Existenzen vernichten

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Gisele | Wed Oct 15 09:23:21 CEST 2014 - Wed Oct 15 09:23:21 CEST 2014

@Der_Max, Ihr Beispiel mit der 75-Watt-Glühlampe / rote Ampel hinkt so sehr, dass in der Tat Ihr letzter Satz wie in weiser Vorahnung von Ihnen geschrieben wurde:

Zitat: von Der_Max
Das ist einfach nur hirnverbrannter Bockmist, der jedes intellektuelle Fundament vermissen lässt.


Wer die rote Ampel überfährt, dem wird nicht automatisch sein Minimum zum Leben genommen.
Insofern ist kein Vergleich mit Vergehen im Straßenverkehr möglich.

Außerdem sind die "Vergehen" eines Leistungsberechtigten an den Haaren herbeigezogen und sämtliche "Vorwürfe" stehen auf wackligen Füßen wie: Vorverurteilung, Entmündigung, Entrechtung, Diskriminierung etc. pp.

Im Übrigen ist der Schaden, den Steuer-hinterziehende-Großverdiener Jahr für Jahr verursachen ein vielfaches höher, als dass ein paar Unwillige Lohnabhängige jemals diese Größenordnung erreichen können.

Im Ganzen betrachtet, ist und bleibt die Strafe mit existenzieller Not im höchsten Maße unverhältnismäßig sowie eines sozialen, demokratischen Rechtsstaates unwürdig.

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Nutzer1909254 | Tue Oct 14 14:10:07 CEST 2014 - Tue Oct 14 14:10:07 CEST 2014

Zitat: von Der_Max
Niemand stellt einen Antrag bei einem Anwalt. Wozu auch? Der ist sowieso ja nur Mitglied "des Systems", wenn auch getarnt (so ähnlich wie IM-s der STASI). Also - entweder man braucht Anwälte, oder man braucht sie nicht. Sie sollten sich entscheiden.

Es geht nicht darum, den Richter wegen Rechtsbeugung zu belangen, sondern den JobCenter-Mitarbeiter:

Offensichtlich haben sie doch einige Sprachverständnisstörungen
Sie scheinen offensichtlich alles zu verallgemeinern und aufzubauschen.

Ich habe grundsätzlich nichts gegen Anwälte oder Richter sondern das was mir gelegentlich so manche Fachanwälte für Sozialrecht in gemütlicher Runde erzählen lässt manche Richter und ihre Urteile pro Jobcenter und contra Hartzer doch einem recht egoistischen Feldzug gegen Harzer erscheinen. Manche erstinstanzliche Richter mit ihren 2 ehrenamtlichen Richter haben also ähnliche Ideologische Verblendungen wie sie und müssen oft genug in der 2. Instanz gebremst werden da dort 3 Berufs- und 2 ehrenamtliche Richter entscheiden.

Wie soll ein Jobcenter Mitarbeiter Recht beugen, sind das überhaupt Amtsträger?
Das SGB II ist doch ein riesige Ansammlung von "Ermessensentscheidungen", auch bzgl. Leistungseinschränkungen - kann, angemessen, sollte, .... = Willkür

Richter haben sich an Gesetze und höchstrichterliche Urteile zu halten, aber die kann jeder unterschiedlich verstehen, ähnlich unterschiedlich wie sie und ich. (3 Juristen haben 5 Unterschiedliche Auffassungen) Also auch nichts mit Rechtsbeugung da "richterliche Unabhängigkeit".
Und wenn ein Jobcenter etwas abstruses als "angemessen" hält und Sanktionen mit Leistungseinschränkungen verhängt, weshalb sollte es der "Richter" nicht auch so sehen auch wenn das LSG, BSG, BVerfG das ganz anders sehen?


StGB § 339 Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

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Der_Max | Tue Oct 14 13:23:22 CEST 2014 - Tue Oct 14 13:23:22 CEST 2014

Den Antrag stellt man beim JobCenter - kostenlos
Der Bescheid, einschließlich Rechtsbelehrung wird vom Amt erteilt - kostenlos
Das Stellen einer Strafanzeige erfolgt bei der Polizei - kostenlos
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist kostenlos
Das Einreichen einer Petition ist kostenlos.

Und für all das bietet man eine zweite oder dritte Person als Zeugen an - kostenlos

Niemand stellt einen Antrag bei einem Anwalt. Wozu auch? Der ist sowieso ja nur Mitglied "des Systems", wenn auch getarnt (so ähnlich wie IM-s der STASI). Also - entweder man braucht Anwälte, oder man braucht sie nicht. Sie sollten sich entscheiden.

Es geht nicht darum, den Richter wegen Rechtsbeugung zu belangen, sondern den JobCenter-Mitarbeiter:

Ausgangspunkt war der Beitrag von @Demokratie2013, 13.10.2014, 19:44

Zitat:
Sie haben das Verhalten der Jobcenter/BA bis heute nicht verstanden. Diese handeln willkürlich, so das sie immer gut dastehen und das zuständige Ministerium, dass im Rahmen der Dienstaufsicht darauf achten sollte das dies nicht geschieht, schaut stillschweigend zu, weil somit enorme Summen Sozialleistungen eingespart werden können.

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Nutzer1909254 | Tue Oct 14 13:03:49 CEST 2014 - Tue Oct 14 13:03:49 CEST 2014

Zitat: von Der_Max
Nix Beratungsschein - Anträge kann man jederzeit (während der Öffnungszeiten) und formfrei stellen. Allerdings bin ich beim Paragrafen tatsächlich im Irrtum - es gilt § 339 StGB - mit einer Strafandrohung, die es nicht erlaubt, den für Schuldig Erkannten nur zu verwarnen, sondern die mit mindestens einem Jahr Haft (also zur Bewährung, ersatzweise Tagessätze) belegt ist.

Seit wann stellt man einen Antrag beim Anwalt ohne dass ein Anwalt entsprechende Gebühren verlangt? Afaik bekommt man Beratungsscheine idR beim Amtsgericht nur unter bestimmten Voraussetzungen. PKH ist etwas anderes, das kann der Anwalt beantragen, und auch das wird recht oft von manchen ichtern mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt während es der nächste Richter am gleichen SG bewilligt.

Der gemeine Hartzer kommt ohne Anwalt nicht zurecht, erst recht nicht bei Klagen wegen Leistungseinshränkungen.

Sie haben weder Ahnung von ALG II, noch von Leistungseinschränkunge noch von der Realität an deutschen (Sozial)Gerichten.

Apropos, StGB § 339 Rechtsbeugung
Zeigen sie mir einen Fall eines Richters der wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt wurde.
Der einzigste mir bekannte Fall wurde in letzter Instanz aufgehoben. Wie möchten sie einem Richter Vorsatz nachweisen wenn er sich wie bei Dienstaufsichtsbeschwerden immer auf seine "richterliche Unabhängigkeit" berufen kann. -und ein Richter dürfte doch so intelligent sein, dass nichts belastendes in den Akten steht.

Manche Jobcenter kennen ihre Richter und da ist dann die sonstige Rechtsprechung recht irrelevant.

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Der_Max | Tue Oct 14 12:59:22 CEST 2014 - Tue Oct 14 12:59:22 CEST 2014

Zitat: von Gisele
Darf ich Ihnen als Befürworter von Leistungseinschränkungen, wünschen, dass sie die selben Bedingungen einschließlich Tafelalmosen auch selber über Monate einmal erleben sollen?



Ja, das dürfen Sie ausdrücklich.

Aber das wird nicht so ganz einfach sein, weil ich mein Leben konsequent danach ausrichte, niemals in den Leistungsbezug zu gelangen und, falls doch, schon heute von mir selbst verlange, dann nicht - völlig beratungsresistent - die von zuständiger Stelle erteilten Hinweise unter Verweis auf "Menschenwürde" in den Wind zu schlagen.

So kenne ich mehrere Personen, die seit mehreren Jahren Hartz-IV beziehen, ohne jemals gekürzt worden zu sein. Manchmal kann man nur den Kopf darüber schütteln, was das JobCenter von jemandem verlangt. Aber das gibt eben nicht das Recht, es einfach nicht zu tun. Vieles im Leben ist wie die rote Ampel nachts mitten auf der Landstraße: es wäre sicherlich richtig, sie auszuschalten. Aber sie ist nunmal an, und leuchtet rot. Also bleibt man stehen, auch wenn niemand kommt, und wartet, wartet, ... Wenn ich mir das Recht rausnehme, doch bei Rot drüber zu fahren, riskiere ich Bußgeld und Fahrverbot. So auch mit Einbestellungen, Eingliederungsvereinbarungen, ... einfach befolgen und nichts wird gekürzt. Ich halte Menschen für bescheuert, die derartiges Handeln für sich ablehnen, frei nach dem Motto, dass es doch gegen die Menschenwürde sein muss, sich von einer 75-Watt-Glühlampe sagen lassen zu müssen, ob man fahren darf oder stehenbleiben muss.

Also ist die Möglichkeit, im Rahmen des SGB-2 Leistungseinschränkungen verfügen zu können, völlig richtig und sollte in jedem Fall beibehalten werden.

Über die Richtigkeit, Angemessenheit und Höhe des ALG-2 können wir gerne an anderer Stelle streiten, das ist hier nicht Petitionsgegenstand. Aber auf keinen Fall ist es hinzunehmen indifferent derart zu argumentieren, dass, weil Hartz-IV schlecht ist, die Leistungseinschränkungen verfassungswidrig sein sollen. Das ist einfach nur hirnverbrannter Bockmist, der jedes intellektuelle Fundament vermissen lässt.

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Gisele | Tue Oct 14 09:02:04 CEST 2014 - Tue Oct 14 09:02:04 CEST 2014

Darf ich Ihnen als Befürworter von Leistungseinschränkungen, wünschen, dass sie die selben Bedingungen einschließlich Tafelalmosen auch selber über Monate einmal erleben sollen?

Fällt Ihnen wirklich nicht auf, dass in Punkto Sanktionsparagrafen die Entscheidung auf Leute zurückgeht, die sich selbst davor sicher wähnen? Menschen, die Ihre Immunität und/oder ihr Vermögen als Schutzschild nutzen, um zum Nachteil einer ausgesuchten, als Sündenbock gelabelten Minderheit auf dem Grundgesetz, auf Menschenrechten und Rechtsstaat herumzutrampeln?

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Der_Max | Tue Oct 14 08:25:14 CEST 2014 - Tue Oct 14 08:25:14 CEST 2014

Zitat: von Nutzer1909254
Zitat: von Der_Max
*Gähn* schon wieder Verschwörungstheorie: "Die da" begehen offensichtliche Rechtsbrüche, die "das Systen" deckt.
Ihren unerschütterlichen Glauben an diesen Rechtsstaat und Sozialstaat müssen sie hoffentlich nicht einmal selbst gehörig über Bord werfen.


Na ja, da stellt sich doch eher die Frage, ob es sich dann überhaupt noch lohnt mit dem Grundgesetz zu operieren, um Leistungseinschränkungen zu verhindern. Schließlich ist dieses Grundgesetz ja aus "dem System" heraus geschaffen worden - vermutlich nur, um Leute wie Sie in die Falle zu locken und dann in einer persönlichen Scheinrealität zu beschäftigungstherapieren :)))

Zitat: von Nutzer1909254

Manche Politiker, Jobcenter, Leiharbeitsfirmen, Massnahmeträger und Richter stecken in manchen Regionen kräftig unter einer Decke. Dazu bauchen sie nur die Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Fortbildungen, ... anzuschauen und - rein subjektives empfinden - nur zu schauen welche SG - Kammern so gut wie keine / manche anscheinend nie Urteile veröffentlichen.



!!!

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Der_Max | Tue Oct 14 08:19:50 CEST 2014 - Tue Oct 14 08:19:50 CEST 2014

Nix Beratungsschein - Anträge kann man jederzeit (während der Öffnungszeiten) und formfrei stellen. Allerdings bin ich beim Paragrafen tatsächlich im Irrtum - es gilt § 339 StGB - mit einer Strafandrohung, die es nicht erlaubt, den für Schuldig Erkannten nur zu verwarnen, sondern die mit mindestens einem Jahr Haft (also zur Bewährung, ersatzweise Tagessätze) belegt ist.

Aber bezeichnend für die gängigen Verschwörungstheoretiker ist eben auch die Annahme, dass "das System" in sich natürlich auch die Rechtsverstöße deckt. Gegen derartige Irrationalitäten kommt man sowieso nicht an, weil im Zweifelsfall ja auch das Verfassungsgericht als "Systembestandteil" eingeordnet wird. Es sind die Verschwörungsgläubigen, die natürlich die alleinige Deutungshoheit über das Recht haben, weil alle anderen zu "denen da" gehören.

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Nutzer1909254 | Tue Oct 14 01:19:53 CEST 2014 - Tue Oct 14 01:19:53 CEST 2014

Zitat: von Der_Max
Ganz einfach: mit einem Zeugen zum Amt gehen, den Antrag schriftlich übergeben, sich den Namen des Emfängers, samt Amtstitel, notieren, den (rechtsmittelfähigen) Bescheid abwarten und damit zu einem Amwalt gehen ... Der würde gegen den Bescheid das Widerspruchsverfahren einleiten
Dazu müssen sie in manchen Behörden est einmal eine Beratungsschein erhalten, da werden die Hürden anscheinend auch immer höher.
Es war schon öfters im Gepräch 20 € pro Klage zu verlangen, wenn sie meinen, dass die Jobcenter bessere Widerspruchs-Bescheide erstellen nur weil ein Anwalt Widerspruch einlegt, vergessen sie's, Die Jobcenter haben doch keinen Nachteil davon wenn der eine oder andere irgendwann keinen Widerspruch mehr einlegt weil es dem Anwalt zu blöd wird da er auch nicht gerade reich dabei wird.
Zitat: von Der_Max
und beraten, ob nicht wegen Verstoßes gegen § 302 StGB Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen wäre. Aber halt, das geht ja nicht, weil jeder Anwalt ja mit zum "System" gehört. Einfach, weil er ja sonst schon längst gegen Hartz-IV geklagt hätte ...

StGB § 302 Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall
das war wohl als Scherz gedacht, selten so gut gelacht :)

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