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Petition 54205

Kontrolle von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern

Ausschließlicher Export von Verteidigungswaffen mit geringem Verletzungspotential vom 19.08.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ausschließlich Verteidigungswaffen, die den Gegner nicht schwer verletzen und nicht töten können, zu exportieren.

Begründung

Tödliche Waffen tragen immer wieder zur Eskalation der Gewalt und zur Erhöhung des Hasses der betroffenen Angehörigen und Freunde des Getöteten bei.

Wir erleben außerdem immer wieder, dass Waffenlieferungen in Länder ohne kriegerische Konflikte durch Schmuggel in benachbarte Länder mit kriegerischen Konflikten gelangen.

Zudem stellt die Existenz tödlicher Waffen auch in Friedenszeiten ein Potential dar, diese in einem späteren Konflikt einzusetzen.

Die Verwendung und die Lieferung von Verteidigungswaffen ohne wesentliches körperliches Gefährdungspotential, wie zum Beispiel Betäubungswaffen für den Nahkampf oder Raketenabwehrsysteme, stellt natürlich eine neue technische und strategische Herausforderung dar.

Wir sollten uns als zivilisierte Gesellschaft dieser Herausforderung stellen, damit wir uns selbst noch an den Werten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948, also an unseren eigenen Werten, messen lassen können.

Die Ethikkommision des Deutschen Bundestages könnte darüber entscheiden, welche möglichen leichten Körperveleretzungen beim Einsatz dieser Verteidigungswaffen vertretbar sind.

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