Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
zum Schutz der Interessen der Verbraucher und zur Sicherstellung eines fairen und funktionierenden Wettbewerbs im Telekommunikationsbereich wird den Telekommunikationsunternehmen aufgegeben, ggf. erforderliche Technikertermine auf einen Zeitraum von 1 bis 2 Stunden einzugrenzen.
Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmen.
Der Netzbetreiber hat sicherzustellen, dass diese Verpflichtung des Telekommunikationsunternehmens eingehalten werden kann.
Begründung
1.
Telekommunikationsunternehmen fordern Ihre Kundschaft derzeit teilweise auf, im Zeitraum von "8 bis 16 Uhr" zuhause anwesend zu sein, während der Technikertermin selbst nur wenige Minuten dauert. Teilweise ist dem Unternehmen selbst vorab nicht klar, ob ein Termin überhaupt erforderlich ist.
2.
Es ist für den normalen deutschen Haushalt, in dem alle Haushaltsmitglieder berufstätig sind, nicht zumutbar, aufgrund eines Telefonanbieterwechsels Urlaub nehmen zu müssen, wenn es organisatorisch durchaus möglich ist, den erforderlichen Zeitraum entsprechend einzugrenzen.
3.
Das AG Bremen (Urteil vom 14.03.2013, Az. 9 C 481/12, hat in einem Fall entsprechend entschieden. Dennoch ist es erforderlich dem Verbraucher Rechtssicherheit zu geben, da dieser weitere Kosten und Verzögerungen im Einzelfall fürchtet und das Telekommunikationsunternehmen i. d. R. nicht selbst für die unpräzisen Angaben verantwortlich ist.
4.
Dieser Fall ist auch relevant genug, um eine gesetzliche Regelung herbeizuführen. Zum Einen betrifft er mehrere tausend deutsche Haushalte jährlich. Zum Anderen stellt er ein Wettbewerbshindernis dar, da ein Anbieterwechsel aufgrund des Aufwands unterbleibt.