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Petition 54282

Sozialhilfe

Keine Anrechnung der privaten Altersvorsorge auf das Schonvermögen nach SGB XII vom 24.08.2014

Text der Petition

Deutlich höheres Schonvermögen für Sozialrentner. Man darf als Hartz IV Empfänger viel Geld als Altersvorsorge zurück legen, welches fest angelegt wird und nicht vor dem 65. Lebensjahr aufgebraucht werden kann und darf. Dieses Geld sollte der Sozialrentner dann auch im Alter behalten dürfen.

Begründung

Das Geld für die Altersvorsorge hat sich der Hartz IV Empfänger sozusagen vom Munde abgespart und für das Alter zurück gelegt. Dafür sollte es jetzt auch bis zum Lebensende als Vermögensrücklage zur Verfügung stehen. Warum sollte man sonst als Hartz IV Empfänger für das Alter gespart haben? Dann würde man doch bestraft werden fürs Sparen und hätte sich lieber als jüngerer Mensch ein schönes Leben davon machen sollen.

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