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Petition 54288

Kundenschutz im Telekommunikationsbereich

Änderung der Geschwindigkeitsangaben von Datenübertragungsraten der Telekommunikationsanbieter vom 24.08.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Datenübertragungsraten, wie etwa bei Geschwindigkeitsangaben für Internetzugänge oder auch Lese- und Schreibgeschwindigkeiten von Festplatten u.ä., gegenüber dem (privaten) Endverbraucher nicht mehr in der Einheit bit/s (oder Vielfachen davon) angegeben werden dürfen. Insbesondere sollte mit derlei Geschwindigkeitsangaben nicht geworben werden dürfen. Stattdessen sei die Maßeinheit Byte/s (und Vielfache davon) zu verwenden.

Begründung

Nach Ansicht des Petenten erfüllen Angaben von Datenübertragungsraten bspw. in Mbit/s, statt in MByte/s oder MB/s bei der Kommunikation mit dem (privaten) Endkunden, etwa von Internetprovidern, keinen nachvollziehbaren Zweck und dienen einzig dazu, bei gutgläubigen oder mit technischen Maßeinheiten nicht vertrauten Kunden durch eine nominell höhere Zahlenangabe (z.B. 16 Mbit/s statt 2 MByte/s) bezüglich der tatsächlichen Geschwindigkeit falsche Annahmen zu provozieren.

Es ist davon auszugehen, dass eine Angabe der Übertragungsgeschwindigkeit von Daten, die auf denselben Maßeinheiten (Byte, MB, GB, etc.) basiert, in denen auch der Speicherplatz-Bedarf dieser Daten gemessen wird, für den Endkunden in der Regel zu einer realistischeren Einschätzung seines Nutzens aus einem entsprechenden Vertrag führen wird. Andere Angaben scheinen hingegen dazu geeignet den Kunden über eben diesen Nutzen vorsätzlich zu täuschen.

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