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Petition 54412

Namensrecht

Änderung des Vornamens vom 31.08.2014

Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen, dass jeder Mensch einmal im Leben ohne eine für jeden nachvollziehbare Begründung und umständlichen Gerichtsprozess seinen Vornamen ändern darf.

Begründung

Derzeit ist es leider nur mit einem psychologischen Gutachten und einem Gerichtsprozess möglich, in Ausnahmefällen seinen Vornamen zu ändern. Jedoch muss die betroffene Person mit ihrem Vornamen leben und nicht die Eltern, die diese Entscheidung getroffen haben. Deshalb sollte man, wenn einer Person der Vorname überhaupt nicht gefällt und man sich überhaupt nicht damit identifizieren kann, einmal in ihren Leben das Recht haben, diesen zu ändern.

Ein Psychiater und ein Richter kennen die betroffene Person nicht so gut wie sie sich selbst und können schlecht für eine Person entscheiden, ob eine Vornamensänderung wirklich nötig ist. Gründe, die für die Person ein wichtiger Grund sind, um den Namen zu ändern, sind teilweise für andere Personen nicht hinreichende Begründungen, weil unterschiedliche Menschen eine unterschiedliche Denkweise haben.

Vornamen haben im Leben von Menschen eine wichtige Bedeutung, deshalb ist es sehr wichtig, dass die Person sich mit ihrer Identität identifizieren kann und man einmal im Leben einen gehassten Namen ändern darf. Schließlich wird man in seinem privaten Umfeld nicht mit dem Nachnamen angesprochen. Daher sollte Personen, die mit ihrem Namen nicht zurecht kommen, die Vornamensänderung erleichtert werden, damit sie nicht einen umständlichen Gerichtsprozess führen oder zum Beispiel nach England auswandern müssen, um eine Deed Poll zu bekommen.

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