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Petition 54617

Bundesregierung

Automatische Veröffentlichung aller von öffentlichen Stellen in Auftrag gegebenen Meinungsumfragen vom 09.09.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Ergebnisse von Meinungsumfragen, die von Bundesministerien und Bundesbehörden sowie deren untergeordneten Behörden, Ämtern und angegliederten Einrichtungen in Auftrag gegeben werden, unmittelbar nach Fertigstellung und Abgabe beim Auftraggeber im Internet veröffentlicht werden sowohl in lesbarer Form (HTML und PDF) als auch in einem Datenformat, das eine maschinelle Auswertung der Daten ermöglicht.

Begründung

Kurzfassung:

Dieser angeregte Bundestagsbeschluss schafft Klarheit in der Grauzone zwischen Regierungshandeln und parteipolitischem Handeln, schließt eine Lücke im Informationsfreiheitsgesetz und setzt eine Vorgabe der 'Digitalen Agenda' der Bundesregierung um.

Langfassung:

Der in dieser Petition angeregte Beschluss des Bundestages wird in einer gesetzgeberischen Grauzone für Klarheit sorgen und somit wesentlich zur demokratischen Hygiene in der Gesellschaft beitragen. Denn die im Wortlaut der Petition angeführten Meinungsumfragen sind unter zwei Aspekten besonders kritisch zu betrachten:

1) Trotz mehrfacher Rügen des Bundesrechnungshofes und einer warnenden Anmerkung des Bundespräsidenten Lammert werden vom Kanzleramt und den Ministerien immer wieder Meinungsumfragen in Auftrag gegeben. Derartige Umfragen, welche sehr häufig die Einschätzung der Bevölkerung zu konkretem Regierungshandeln erheben, sind auch von hohem parteipolitischem Interesse. Eine Trennung von Parteipolitik und Regierungshandeln ist dabei dem weiten Feld der Interpretation überlassen. Der Bundesrechnungshof verweist zu Recht darauf, dass durch steuerfinanzierte Regierungsumfragen die Chancengleichheit der konkurrierenden Parteien verletzt werde, da sich die Regierungsparteien auf diesem Weg mit öffentlichen Mitteln einen Informationsvorsprung gegenüber den Oppositionsparteien verschafften.

2) Wie mehrere gerichtlichen Auseinandersetzungen in den letzten Jahren zeigen, weist das Informationsfreiheitsgesetz an dieser Stelle eine Lücke auf. Im Sinne von Transparenz und Offenheit des Regierungshandelns in demokratischen Gesellschaften muss durch einen Bundestagsbeschluss die Klärung der Rechtslage herbeigeführt werden, welche nur in der Offenlegung der Daten aus Meinungsumfragen bestehen kann.

In der 'Digitalen Agenda' der Bundesregierung heißt es zudem:
"Die Digitalisierung innovativer öffentlicher Dienstleistungen und Prozesse erleichtert und erfordert die weitere Öffnung staatlicher Geo-, Statistik- und anderer Datenbestände (Open Data). Mit Open Data fördern wir zugleich das Wachstum innovativer kleinerer und mittlerer Unternehmen. Wir machen die Bundesbehörden zu Vorreitern bei der Bereitstellung offener Daten in Deutschland. Dazu legen wir einen „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der G8
Open Data Charta vor."

Mit diesem Bundestagsbeschluss wird also eine Forderung der 'Digitalen Agenda' direkt umgesetzt.

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