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Petition 54688

Internationale Wirtschaftsbeziehungen/ Wirtschaftsverträge

Änderung der formellen Zulassungsvoraussetzung bei der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) - am Bsp. Stop TTIP, CETA vom 12.09.2014

Text der Petition

Mit der Petition soll erreicht werden, dass sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission für eine Änderung der formellen Zulassungsvoraussetzung bei der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) am Beispiel "STOP TTIP" und "CETA" ausspricht und eine Zulassung der EBI nicht nur bei Rechtsakten, sondern auch bei Vorbereitungsakten möglich wird.


Begründung

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Bundesregierung und der Bundestag werden gebeten, (aufgefordert) wegen der von der abgelehnten Bürgerinitiative bei der Europäischen Kommission, beim Kommissionspräsidenten und weiteren möglichen Entscheidungsträgern umgehend zu intervenieren.

Mit der Ablehnung der Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA durch die Europäische Union, aus mehr als fadenscheinigen und fragwürdigen Gründen, wird das einzig friedliche Mittel, welches der Europäischen Bevölkerung zu Verfügung steht, unterlaufen.

Die Union hat dieses Instrument wohl dafür geschaffen, um dem Volk ein gewisses Maß an demokratischer Mitbestimmung einzuräumen. Die Verweigerung der EU diese Europäische Bürgerinitiative durchzuführen, grenzt an einen unfassbaren, undemokratischen Akt, den man schon "kommunistisch“ nennen kann.

Ein demokratisches RECHT, ein von der EU selbst geschaffenes Instrument, wird damit von der Europäischen Union wiederum selbst ad absurdum geführt und damit de facto wieder abgeschafft.
Wenn die Kommission, wie in diesem Fall, nach Gutdünken eine Europäische Bürgerinitiative, die ihnen nicht gelegen kommt beziehungsweise nicht in den Kram passt verhindern kann, sind wir tatsächlich im Kommunismus angekommen. Wollen Sie Frau Kanzlerin Merkel das? Will das die Bundesregierung, der Bundestag?

Ein von den Initiatoren eingeholtes 22-seitiges Rechtsgutachten attestiert ausdrücklich die rechtlich positiven Voraussetzungen zur Durchführung dieser Europäischen Bürgerinitiative.

ZITAT:
III. Schlussfolgerungen
1. Eine EBI mit dem Ziel, TTIP und CETA zu verhindern
ist rechtlich zulässig.

2. Wegen des inneren Sachzusammenhangs ist es zulässig,
beide Verträge zum Gegenstand einer EBI zu machen.

3. Unter den beiden vorgelegten Varianten dürfte nach dem
derzeitigen Stand der Vertragsverhandlungen zu CETA der Variante 2
der Vorzug zu geben sein.

4. Alternativ zu den vorgelegten Entwurfstexten dürfte es ausreichen,
die EBI so zu formulieren, dass allein das Ziel, den
Abschluss der völkerrechtlichen Verträge zu verhindern deutlich wird.

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