Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 55001

Allgemeines Wirtschaftsrecht

Flächendeckende Kraftstoffversorgung über Tankstellen/wirtschaftliche Sicherstellung und faire Rahmenbedingungen für Tankstellenbetreiber vom 25.09.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge
- Sofortmaßnahmen ergreifen, um die flächendeckende Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Kraftstoffen über Tankstellen in Deutschland sicherzustellen,
- dafür Sorge tragen, dass den als Handelsvertretern tätigen Tankstellenbetreibern die wirtschaftliche Sicherstellung der Führung ihres Betriebes durch faire Rahmenbedingungen – ohne Einschränkungen seitens ihrer Prinzipale, der Mineralölgesellschaften – gewährleistet wird.

Begründung

Für die gesellschaftlich und wirtschaftlich notwendige Kfz-Mobilität ist die flächendeckende Versorgung mit Kraftstoffen über Tankstellen und dort weiterhin erhältliche Waren und Dienstleistungen an 365 Tagen im Jahr wesentlich.
Die Tankstellenbetreiber sind in Deutschland als „selbständige Gewerbetreibende“ – Handelsvertreter nach § 84 Handelsgesetzbuch – für die Mineralölgesellschaften tätig. Für die Vermittlung von Kraftstoff erhalten die Tankstellenhalter durchschnittlich eine Provision von ca. 1 Cent pro Liter Kraftstoff. Die Kraftstoffpreise werden den Betreibern von den Ölgesellschaften vorgegeben. Für die Nutzung von Tankstellengebäude (oft mit Waschanlage) und Tankstellentechnik stehen sie üblicherweise ebenfalls mit den Mineralölgesellschaften in einem Pachtverhältnis, durch das sie auch in der Lage sind, Reisebedarf und andere Dienstleistungen, wie Autowäsche, Gastronomie etc., als Kaufleute eigenständig zu vertreiben. Sämtliche Geschäftsgebiete sind in einem einheitlichen Vertrag zusammengefasst. Im Rahmen von einheitlichen Vertriebssystemen von Café-/Bistro- oder Autowäschebereichen müssen sie ebenfalls Pachten, in der Regel in Form von Umsatzpachten, zahlen. Für sämtliche Kosten, die zwingend zum Betrieb einer Tankstelle notwendig sind und je nach vertraglicher Regelung auch mehr, wie Energieversorgung, Wasser etc. sowie das gesamte Personal sind die Tankstellenpächter wirtschaftlich und rechtlich selbst verantwortlich. Die dadurch entstehenden Kosten sind allein durch den Verkauf von Kraftstoff nicht zu erwirtschaften.
Neben dem Kraftstoffbereich haben die Mineralölgesellschaften in der Regel ein Interesse, weitere Geschäfte an den Tankstellen zu beeinflussen. So erteilen sie den Tankstellenbetreibern „Vorschläge“ für die Zulieferer der an der Tankstelle üblicherweise zu verkaufenden Waren. Einen freien Einkauf der Pächter für das Eigengeschäft gibt es faktisch damit vielfach nicht.
Das Vertragsverhältnis zwischen Mineralölgesellschaften und ihren Betreibern ist von einem massiven Ungleichgewicht gekennzeichnet. Die Strukturen/Vorgaben führen zu einem Verlust der gesetzlich vorgesehenen Selbständigkeit und in eine sich verdichtende Abhängigkeit von den Gesellschaften. Die Branche ist im Bereich der Arbeitsplätze von geringfügiger Beschäftigung geprägt. Der nunmehr im Jahr 2015 kommende gesetzliche Mindestlohn wird zu höheren Personalkosten führen, die von vielen Tankstellenbetreibern faktisch nicht gezahlt werden können. Im Zuge ihrer formalen Selbständigkeit werden sie dann gehalten sein, die Tankstellen abzugeben. Bereits jetzt fällt es vielen Mineralölgesellschaften schwer, Nachfolger für ausscheidende Betreiber zu finden. Alternativ wird durch den zwingenden Personalabbau die Einschränkung der Öffnungszeiten der Tankstellen erfolgen.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben