Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Lebensmittel mit künstlich versetztem Alkohol in jedem Fall deklariert werden müssen.
Begründung
Häufig behinhalten lose verkaufte Lebensmittel in Restaurants oder Landgasthöfen unwissentlich Alkohol. Das stellt allerdings für manche Personengruppen ein Problem dar. Denn das leckere Dessert oder die Soße zum Hirschbraten auf einer bewirteten Geburtstagsfeier, der Hochzeitsgesellschaft oder beim normalen Besuch im Lokal kann mit Rotwein, Weißwein oder Rum verfeinert sein. Der Vorgang selbst ist nicht in Frage zu stellen oder verwerflich, sondern der Umgang mit einer Deklarationspflicht muss verbessert werden, um bestimmte Personengruppen zu schützen. Mit der Richtlinie 2007/68/EG der Kommision der europäischen Union
vom 27. November 2007 führt man in Deutschland die Deklarationspflicht 2015 für Allergene ein. Eine gute Informationsquelle für Betroffene.
Insbesondere Schwangere Frauen dürfen während ihrer Schwangerschaft keinerlei Alkohol zu sich nehmen. Weiterhin betrifft das Kinder und Jugendliche sowie Fahranfänger, die ohnehin nicht in den Genuss von Alkohol kommen sollten. Die Fahranfänger könnten ungünstig in Unwissenheit Gefahr laufen Alkohol zu konsumieren und bei der nächsten Polizeikontrolle in die Falle laufen. Suchtkranke stellen eine Risikogruppe dar und so kann dort ein geringer Konsum unter Umständen zu einem Rückfall führen. Als letzte Personengruppe können exemplarisch auch Allergiker genannt werden.
Bei der Petition geht es nicht um die Deklaration von gesunden bzw. natürlichen Formen von Alkohol durch Obst- oder Milchgärung sondern um die Kennzeichnung von beigeführtem künstlichen Einsatz von geringsten Mengen. Ziel der Eingabe ist es, die Situation zu verbessern und darauf hinzuwirken, das Verbraucher sich besser informieren können und eine bewusste Entscheidung treffen ohne in eine Gefahr aus Unwissenheit zu laufen.