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Petition 55185

Inklusion und Teilhabe

Änderung des § 98 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (Beauftragter des Arbeitgebers) vom 04.10.2014

Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen, dass der § 98 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) geändert wird, der regelt, dass der Arbeitgeber einen Beauftragten bestellt, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Es soll geregelt sein, dass die Regelung eingefordert werden kann, bzw. dass es bei Fehlen eines Behindertenbeauftragten zu Konsequenzen für den Arbeitgeber kommt.

Begründung

In dem Paragraphen wird zwar die Pflicht des Arbeitgebers zur Bestellung eines Beauftragten und dessen Aufgaben definiert, aber bei einer NICHTBESTELLUNG hat der Arbeitgeber keinerlei Konsequenzen zu fürchten.
Somit ist dieser Anspruch z.Z. noch nicht einmal einklagbar.

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