Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Arbeiten zur Gesetzgebung für die Tarifeinheit sofort eingestellt werden.
Begründung
Sollte nur noch die zahlenmäßig größte Gewerkschaft eines Betriebes die Verhandlungshoheit ausüben, würde die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit nicht nur einschränkt sondern gänzlich ausgeschlossen werden. Artikel 9 des Grundgesetzes legt fest, Zitat:.."wonach für jedermann und für alle Berufe das Recht gewährleistet ist, „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden”.
Sollte die zahlenmäßig unterlegene Gewerkschaft in einem Betrieb, obwohl sie die betreffende Berufsgruppe mehrheitlich vertritt, nicht mehr das Recht zum Streik zum Durchsetzen der Interessen ihrer Mitglieder erhalten, würde das gegen alle demokratische Regeln verstoßen. Der unterlegenen Gewerkschaft würde die Daseinsberechtigung entzogen.
Selbst im gleichen Betrieb gilt das Lohngleichheitsgebot schon lange nicht mehr, seit sich scharenweise „Leiharbeiter“ neben ihre festangestellten Kollegen zu stellen haben. Der Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ wurde vor 20 Jahren durch die Arbeitgeber in den Bereich der Sozialromantik verbannt.
Wenn es darum geht, die Tarifeinheit nur dort darzustellen, wo sie den Arbeitgebern nutzt, sollten sich unsere (!) Abgeordneten nicht parteiisch auf deren Seite schlagen!
Wenn sich die Arbeitnehmer untereinander nicht auf eine Gewerkschaft (und deren Tarifvertragswerk) einigen können, gibt es eben mehrere Tarifverträge nebeneinander – oder auch gar keine. Deshalb wäre eher zu überlegen, den § 3 (2) des Tarifvertragsgesetzes zu streichen:
Also würde für Arbeitnehmer, die keiner Gewerkschaft angehören möchten, auch der Zwang entfallen, sich nach tariflichen Normen einordnen zu lassen. Ob das wirklich für sie günstiger ist, mögen sie einzeln entscheiden! Der Arbeitnehmer müsste ggf. seine Gewerkschaftsmitgliedschaft offenlegen, um in den Genuss des Tarifvertrags zu kommen. Oder aber, der Arbeitgeber könnte den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit im Rahmen des § 5 TVG stellen ...
Zum Wortlaut der Petition ist noch zu bemerken, dass sie (wie so oft) falsch formuliert ist. Die derzeitigen Vorbereitungen zu einer Gesetzesänderung entstammen nicht dem Deutschen Bundestag, vielmehr ist die Regierung damit beschäftigt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der vom Parlament gefälligst abgenickt werden soll. Der Bundestag ist nicht berechtigt, der Regierung ein diesbezügliches Denkverbot aufzuerlegen. Aber mit einem Entschließungsantrag, der klar formuliert, dass unsere Abgeordneten sich auch angesichts der derzeitigen Tarifkämpfe nicht vorstellen können, einem Gesetz zur Tarifeinheit zuzustimmen, wäre schon viel geholfen.