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Petition 55361

Außenwirtschaft

Geldstrafe für Unternehmensverkäufe produzierter Waren bei Nichteinhaltung der UN-Konventionen vom 15.10.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen;
Unternehmen, die Waren in der Bundesrepublik Deutschland veräußern, die nicht unter Einhaltung der von der Bundesrepublik ratifizierten UN-Konventionen produziert wurden, sind mit einer Strafe in Höhe des Umsatzes des Unternehmens der vergangenen 6 Monate zu belegen. Bei weiteren Vergehen erhöht sich die Strafe je auf die Höhe des Umsatzes der vergangenen 12 Monate. Diese Regelung gilt auch für die Einzelkomponenten, aus denen die Waren bestehen.

Begründung

Die Bundesrepublik Deutschland ist den UN-Konventionen beigetreten und hat sich verpflichtet, diese einzuhalten.
Dies bedeutet auch, dass diese für alle am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben Teilhabenden verbindlich sind.
Die Bundesregierung ist zur Umsetzung und Einhaltung dieser Konventionen verpflichtet.
Sollten Waren und deren Einzelkomponenten in Ländern produziert werden, die diese UN-Konventionen nicht einhalten und diese Waren in der Bundesrepublik Deutschland veräußert werden, so ist dies eine Umgehung der UN-Konventionen.
Speziell ist hier auf die UN-Kinderrechtskonvention verwiesen.

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