Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, zeitnah zu prüfen, die Systemische und die Humanistische Psychotherapie in die Richtlinien aufzunehmen und damit dort die Psychotherapie in ihren vier Grundorientierungen abzubilden. Hiermit soll auch der 1998 im Zuge des Psychotherapeutengesetzes erfolgte Ausschluss dieser Verfahren aufgehoben werden.
Begründung
Die Ausgrenzung erfolgte 1998 ungerechtfertigt im Kontext des Psychotherapeutengesetzes (s. Anlage 1 des Richtlinien-Kommentars).
Humanistische Psychotherapie hat eine Vielfältigkeit, die die psychotherapeutische Beziehung und Passung erheblich fördert. Dies verbessert die Patientenversorgung. Zur HP gehören als Methoden die gesprächs-, gestalt-, sowie körperpsychotherapeutischen, psychodramatischen, transaktions- und existenzanalytischen sowie integrativen Anteile.
Ausgrenzung wissenschaftlich nicht begründet
Eine Ausgrenzung wird durch international gültige Wirksamkeitsstudien nicht gestützt. Es liegt umfangreiches und seriöses Forschungsmaterial vor, das eine längst überfällige Korrektur begründet. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie nahm seine die Behörden beratende Arbeit erst nach längst vollzogener Ausgrenzung auf.
Potenzielle Wirksamkeitssteigerung in der Psychotherapie
Die durchschnittliche Wirksamkeit der humanistischen Verfahren liegt über dem Durchschnittswert der Richtlinien-Verfahren. Ihr Ausschluss bedeutet eine erhebliche Potenzialverschwendung. Er bewirkt beim Patienten: längere Krankheitsausfälle, geringere Heilungschancen, höhere Chronifizierungs- und Frühberentungsquoten sowie ein ungünstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Einbuße an Lebensqualität sowie die Mehrkosten hat die Versichertengemeinschaft zu tragen.
Versorgungsrelevanz
Das Spektrum der Humanistischen Psychotherapie umfasst sämtliche psychotherapie-relevanten Störungsbilder. Das gilt auch für die Störungsbilder von Kinder und Jugendlichen
Vielfalt erhöht die therapeutische Passung
Wir streben eine Versorgung an, die dem einzelnen Patienten durch eine größere Vielfalt von therapeutischen Zugangswegen mehr Wahlmöglichkeiten bietet und damit eine größere Chance auf Passung, speziell bei der therapeutischen Beziehung.
Ressourcennutzung
Deutschland könnte die Ressource seiner erfahrenen, humanistischen und systemischen Psychotherapeuten nutzen. In Stellungnahmen wurde ein Mangel an Therapieplätzen festgestellt, der für Patienten unzumutbar lange Wartezeiten verursacht.
Wahlfreiheit für den Nachwuchs
Psychotherapeuten in Ausbildung erhielten durch Verfahrensvielfalt eine größere Wahlmöglichkeit und die Chance, bei Berufsausübung eine höhere Passung und dadurch eine befriedigendere Form der beruflichen Tätigkeit zu erreichen. Dies wiederum käme der Patientenversorgung zugute.
Gleichbehandlung vor dem Gesetz
Bei gleichwertiger Ausbildung sollen Therapeuten eines (effektiven) Nicht-Richtlinien-Verfahrens und Therapeuten eines (effektiven) RL-Verfahrens Anspruch auf gesetzliche Gleichstellung auf berufs- und sozialrechtlicher Ebene haben.