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Petition 55560

Gesundheitsfachberufe

Angemessene Vergütung für Pflegekräfte vom 27.10.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, in § 132a Absatz II SGB V nach Satz 5 neu einzufügen:
Die Vergütung muss einem Pflegedienst bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seine Aufwendungen zu finanzieren und seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden.

Begründung

Vergütungserhöhungen, die hinter den Tarifsteigerungen zurückbleiben, gefährden zunehmend die Existenz vieler tarifgebundener ambulanter Pflegedienste.
Seit Jahren bleiben von den Krankenkassen gezahlte Vergütungen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege hinter den tatsächlichen Kostensteigerungen– insbesondere der Personalkosten - zurück. Für viele tarifgebundene ambulante Pflegedienste ist eine Finanzierungslücke entstanden, die ihre Existenz gefährdet.
Immer mehr Menschen sind auf Unterstützung im Bereich der medizinischen Behandlungspflege angewiesen. Pflegefachkräfte unterstützen insbesondere ältere Menschen und pflegende Angehörige. Dabei sind eine hohe fachliche und soziale Kompetenz unerlässlich. Ambulante Pflegedienste ermöglichen so einen sicheren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit.
Für diese qualifizierte und anspruchsvolle Arbeit gebührt den Pflegekräften eine angemessene, tarifliche Bezahlung.
Auch das Bundessozialgericht (BSG)hat am 25.11.2010 (B 3 KR 1/10 R) entschieden, dass „die Wahrung der Tarifbindung durch den Einrichtungsträger der Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung nicht entgegensteht.“ Das BSG führt dabei aus, dass den in der Pflege gemäß § 37 SGB V tätigen Arbeitnehmern „ ein ihren Leistungen und ihrem Einsatz für kranke und behinderte Mitmenschen angemessenes Arbeitsentgelt zu gewährleisten ist.“
Eine angemessene Bezahlung steigert die Attraktivität des Pflegeberufes und kann auch bei jungen Menschen das Interesse an diesem Beruf wecken.
Tariflöhne werden von Politik und Kassen zu Recht eingefordert. Bei den Vergütungen werden tarifliche Lohnerhöhungen jedoch von den Krankenkassen nicht entsprechend berücksichtigt. Sie argumentieren dabei mit der Beitragssatzstabilität aber die Ausgaben für die häusliche Krankenpflege machen nur knapp über 2 % der Gesamtausgaben der Krankenkassen aus. Hier wird an der falschen Stelle gespart.
Krankenkassen gefährden eine zeitlich angemessene und qualifizierte Pflege. Sie beschädigen die Attraktivität des Pflegeberufs und schaffen Rahmenbedingungen, die es Pflegekräften schwer machen, ihren Beruf dauerhaft auszuüben und dabei gesund zu bleiben.
Die häusliche Pflege bietet Menschen, die darauf angewiesen sind, Sicherheit und Lebensqualität, verhindert Krankenhausaufenthalte und zögert den Einzug in ein Pflegeheim hinaus.
Pflegedienste werden auch bei effizienter und wirtschaftlicher Betriebsführung an der Finanzierung ihrer Aufwendungen und der Sicherstellung der Versorgung gehindert.
Die notwendige pflegerische Versorgung ist nicht zu gewährleisten, wenn die Vergütungen nicht angemessen angehoben werden und es besteht die Gefahr, dass tarifgebundene Pflegedienste ihren Betrieb einstellen müssen. Deshalb braucht die häusliche Pflege eine klarstellende gesetzgeberische Ergänzung im SGB V.
Pflege hat Wert! Eine tarifgebundene Bezahlung darf nicht die Leistungsfähigkeit der Pflegedienste, die Berufszufriedenheit der Pflegenden und deren Gesundheit gefährden.

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