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Petition 55604

Pfändungsschutz

Verbesserte Regelungen beim Pfändungsschutzkonto vom 29.10.2014

Text der Petition

Der Petent fordert verbesserte Regelungen bei einem Pfändungsschutzkonto, das zuvor als Gemeinschaftskonto geführt wurde.

Begründung

Aktuell ist es so das ein P-Konto nur als Einzelkonto und nicht als Gemeinschaftskonto geführt werden darf.
Folgender Sachverhalt ist nicht geregelt, bei eingehender Kontopfändung kann das Konto innerhalb von 4 Werktagen in ein P Konto umgewandelt werden.
Wenn das Girokonto vor der Umwandlung in das P-Konto aber als Gemeinschaftskonto geführt wurde, und somit zwei Gehälter darauf eingehen die über dem Pfändungsfreibetrag des Schuldners liegen, ist nach der Umwandlung in das P Konto das Gehalt des Ehepartners der nicht Schuldner ist mitgepfändet.Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes sagt das Zahlungen die auf das P Konto eingehen die über dem Freibetrag liegen an den Gläubiger ausgekehrt werden.
Der Ehepartner der nicht Schuldner ist wird somit in Haftung genommen, und verliert unter Umständen sein komplettes Gehalt.
Bei Umstellung in ein P Konto, und wenn es nicht mehr möglich ist ein Gehalt eines Ehepartners auf ein neues Girokonto zu bezahlen, weil der Arbeitgeber eine Zahlung nicht mehr stoppen kann um eine neue Bankverbindung zu verwenden, soll deshalb einmalig komplett freigegeben werden können.
Aktuell ist es nicht möglich das Gehalt eines Ehepartners der nicht Schuldner ist freizugeben. Das geschilderte Problem tritt auf wenn eine Umwandlung in ein P Konto nach dem 15.eines Monats erfolgt, und somit ein Arbeitgeber eventuell keine Möglichkeit mehr hat eine Zahlung umzuleiten auf ein anderes Girokonto.
Beispielfall:
Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto 1500Euro
Eingang Gehalt Schuldner : 1300Euro
Eingang Gehalt NICHT Schuldner: 1300Euro
Pfändungsfreibetrag um 1100Euro überschritten und somit an den Gläubiger auszukehren.
Das Gehalt des NICHT Schuldners ist somit weg.

Eine Drittwiderspruchsklage wird in verschiedenen Urteilen abgelehnt.
Es ist daher eine einmalige Freigabe von eingehendem Gehalt auf dem P Konto oder Sozialleistungen eines Nichtschuldners freizugeben.
Nachweise sind vorzulegen.

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