Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Angehörige von schwerkranken Partnern im Jahr zehn freie Tage zur Betreuung oder/bzw. Begleitung des Schwerkranken bekommen (unentgeltlicher gesetzlicher Anspruch), analog zu den zehn Tagen für Eltern zur Betreuung von kranken Kindern.
Begründung
Für die in Anspruchnahme der Pflege- und Familienzeit benötigt der Kranke eine Pflegeeinstufung bzw. eine Pflegestufe, d.h. die Grundpflege kann selbständig in einem bestimmten Zeitrahmen nicht getätigt werden. Wenn allerdings ein Partner bzw. eine Partnerin an Krebs erkrankt ist (z.B. Brust- oder Prostatakrebs) wird er/sie zunächst keine Pflegestufe bekommen. Jedoch wird z. B. zur Chemo- oder Strahlentherapie häufig eine Begleitung benötigt. Das kann ein Partner bzw. eine Partnerin, die berufstätig ist, mit Urlaubstagen allein nicht abdecken. Unbezahlten Urlaub oder auch Sonderurlaub muss ein Arbeitgeber nicht genehmigen.