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Diskussion zur Petition 55978

Reisevertragsrecht

Mehr Schutz für Verbraucher im Reiserecht vom 19.11.2014

Diskussionszweig: Nicht MITZEICHNEN

Kalli1602 | 03.02.2015 - 10:07

Nicht MITZEICHNEN

Anzahl der Antworten: 0

Sie können doch selbst entscheiden ob sie das Angebot des Veranstalters annehmen oder nicht!
Es ist doch ihr bekundeter Wille mit vertragsunterzeichnung die darin festgelgeten pflichten anzuerkennen, anstelle weiterer gesetze zu verlangen sollten sie sich mal auf bestehende berufen,( Vertragsfreiheit) dieser kann von allen vertragspartern frei verhandelt werden!
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