Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, …dass im Falle von Gesetzesänderungsvorhaben die zu ändernden Gesetze in vollständiger Form so veröffentlicht werden, dass sowohl Ursprungstext als auch Änderung (und letztlich auch die Endversion) erkennbar sind. Hierfür können beispielsweise die Möglichkeiten gängiger Textverarbeitungsprogramme genutzt werden (Überarbeitungsfunktion, Verwendung von Markups).
Begründung
Die derzeitige Darstellung / Veröffentlichung von Gesetzesänderungen ( z. B. auch im DIP des Deutschen Bundestages) sieht z. B wie folgt aus
"In § 89 Satz 2 werden die Wörter „und Dauer“ durch die Wörter „, die Dauer und die
Abgeltung“ ersetzt."
Daraus lassen sich weder der Originalkontext noch die Auswirkungen der Änderungen ableiten. Will man sich intensiv mit der Thematik befassen, muss man vielmehr den aktuellen Gesetzestext "händisch" mit den Änderungen versehen, noch besser alte und "händisch" modifizierte neue Version nebeneinander legen. Angesichts der Möglichkeiten, die aktuelle Software bietet - deren Einsatz ich auch in den gesetzgebenden Institutionen annehme - ist dies Vorgehen antiquiert und fehleranfällig.