Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge ein Verbot des Imports gefährlicher Abfälle beschließen. Giftmülltourismus, wie die Einlagerung hochtoxischen Giftmülls aus Frankreich, muss gesetzlich unterbunden werden. Die VERORDNUNG (EG) Nr. 1013/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom (14. Juni 2006) über die Verbringung von Abfällen empfiehlt den Mitgliedsstaaten ausdrücklich, Maßnahmen zu ergreifen, „um solche Verbringungen allgemein oder teilweise zu verbieten.“
Begründung
In Thüringen werden tausende Tonnen hochtoxischen Giftmülls aus Frankreich in einem Salzstock eingelagert. Diese Einlagerung erfolgt unter gleichen oder zumindest sehr ähnlichen Bedingungen wie zuvor in Frankreich. Unter beiden Deponien gibt es Grundwasser. Die Verbringung nach Deutschland hat nach meinem Kenntnisstand unter ökologischen oder Sicherheitsaspekten keinerlei Vorteile. Hier geht es auch nicht darum, giftige Stoffe in Sondermüllverbrennungsanlagen fachgerecht zu entsorgen, was in vielen anderen Ländern technisch nicht durchführbar ist. Der Nutznießer in diesem Fall ist neben Frankreich wohl die Betreibergesellschaft, die der preiswerteste Abnehmer war.
Die Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle besagt in Artikel 4 dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die Abfälle verwertet oder beseitigt werden, ohne dass die menschliche Gesundheit gefährdet wird und ohne dass Verfahren oder Methoden verwendet werden, welche die Umwelt schädigen können ...
Wenn die Einlagerung der Abfälle in Frankreich ein Risiko darstellte, so gilt das auch für die Einlagerung im ehemaligen Salzbergwerk „Glückauf“ in Sondershausen, in dem sehr ähnliche Bedingungen gegeben sind.
Die einzelnen Mitgliedstaaten sind in dieser EU-Richtlinie weiterhin aufgefordert, Autarkie bei der Abfallbeseitigung anzustreben. Die Verbringung von Abfällen in andere Mitgliedsstaaten stellt keine Lösung dar. Auch in Zukunft wird Giftmüll in Frankreich anfallen, der nicht immer in andere Mitgliedsstaaten exportiert werden kann, obwohl das die bequemste und sicherste Problemlösung ist. Frankreich und andere Mitgliedsstaaten benötigen eigene Deponien, um die in der Richtlinie geforderte Autarkie herzustellen.
Die Europäische Abfallverbringungsordnung erlaubt den Mitgliedsstaaten, nationale Regelungen zum Verbot solcher Importe zu schaffen. Deutschland benötigt solche Gesetze, um den Handel und Geschäfte mit Giftmüll zu unterbinden. Bei der Beseitigung von Giftmüll und ultimativer Abfälle muss nach meinem Rechtsempfinden das Verursacherprinzip bei der Entsorgung gelten. EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Probleme nicht in andere Länder verlagern und auch nicht innerhalb der EU verschieben.
Langfristig sind negative Auswirkungen von Giftmülldeponien wie der in Thüringen auf Mensch und Umwelt nicht auszuschließen. Ich möchte meinen Nachkommen nicht auch noch den Müll fremder Leute hinterlassen, für den sie in letzter Konsequenz aufkommen müssen. Deswegen bin ich in höchstem Maße empört über eine Praktik, die der Umwelt und nachfolgenden Generationen schaden und der Allgemeinheit langfristig Kosten verursachen könnte.
Ich bitte um Beschluss eines gesetzlichen Importverbots von Giftmüll nach Deutschland nach den Richtlinien der VERORDNUNG (EG) Nr. 1013/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom (14. Juni 2006) über die Verbringung von Abfällen und ihrer mitgeltenden Bestimmungen.