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Petition 56241

Sozialhilfe

Keine Anrechnung von Jahressonderzahlungen bei Bezug von Grundsicherung für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte vom 03.12.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zusätzliche Anerkennungen für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht den Leistungen aus der Grundsicherung gegen gerechnet werden.
Zusätzliche Anerkennungen für geleistete Arbeit sollen auch den Beschäftigten zugute kommen und nicht direkt wieder beim Sozialamt landen.

Begründung

Viele behinderte Menschen arbeiten fleißig z.T. bis zu 35 Stunden in der Woche und sind neben einem bescheidenen Werkstattgeld auf Grundsicherung nach SGB XII angewiesen.
Während Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft zusätzliche Gehaltzuwendungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auch für diese Zwecke einsetzen können, bleibt dies den Menschen in den Behindertenwerkstätten verwehrt. Es handelt sich hier um kleine, aber für diese Menschen bedeutende Beträge (z.B. jeweils ca. 75,-€ oder auch weniger). Das führt auch zu Demotivation und sogar ablehnender Haltung gegenüber diesen Sonderzahlungen, da damit schon wieder der Gang zum Sozialamt verbundden ist.

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