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Petition 56363

Währungsrecht

Auf- bzw. Abrunden der Gesamtbeträge im Einzelhandel auf volle 5 Cent vom 10.12.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es dem Einzelhandel möglich sei, Gesamtbeträge (Kassenzettel) auf ein Vielfaches von 5 auf- bzw. abzurunden. Bei Gesamtbeträgen, welche auf 1,2,6 und 7 enden, wird abgerundet. Bei Gesamtbeträgen, welche auf 3,4,8 und 9 enden, wird aufgerundet. Bei Kartenzahlung wird nicht auf- bzw. abgerundet. Geschäfte, welche nach dieser Regelung arbeiten, müssen durch ein spezielles Piktogramm im Eingangsbereich oder an der Kasse gekennzeichnet sein.

Begründung

Durch diese Maßnahme wird es ermöglicht, weitgehend auf 1 und 2 Cent Münzen zu verzichten. Die Bundesrepublik müsste daher weniger dieser Münzen prägen lassen, was zu Einsparungen führen wird, da diese Werte, laut dem ehem. EU-Währungskommissar Olli Rehn, in der Produktion teurer sind, als deren Wert. Weiterhin müssten sich Ladenbetreiber nicht mehr so viel Wechselgeld holen und der Kunde hat weniger Kleingeld, welches er eigentlich nicht wirklich benötigt. Die 1 und 2 Cent Münzen bleiben weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel, was das ganze Verfahren deutlich vereinfachen würde. Ein ganz ähnliches Verfahren ist am 1. Oktober 2014 in Belgien in Kraft getreten. Auch die Niederlande arbeiten mit einem Auf- bzw. Abrundungssystem. Finnland hat diese Münzen erst gar nicht eingeführt. Zudem werden durch die Umsetzung dieser Petition psychologisch wirkende Schwellenpreise eingedämmt.

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