Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Opferentschädigungsgesetz in Gänze abgeschafft wird und die Opfer von Straftaten, auch die die als Nothelfer aktiv werden und geschädigt wurden, einem vereinfachten Stufengesetz zugeführt werden. Dieses Stufengesetz soll in der ersten Stufe jegliche med. Leistung erbringen, um die Folgen zu mildern. Anschließend oder parallel greift die zweite Stufe mit der Auszahlung eines Jahreseinkommens. Die letzte Stufe umfasst die dauerhafte Entschädigung
Begründung
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist weder zeitgemäß, noch ausreichend, um den Belangen von Opfern und Helfern gerecht zu werden. Wer Zivilcourage einfordert, hat bei Schäden zu haften und dies gilt auch für die Bundesrepublik. In Wahrheit finden immer weniger Leistungsgewährungen statt, wobei die Hürden im OEG schon hoch sind und ggf. trotz starker Beeinträchtigung keine Entschädigung gezahlt wird. Ein solches Gesetz ist aus meiner Sicht (selbst mehrmaliges Opfer/Nothelfer) auch nicht nötig. Es bedarf hierzu lediglich die Anerkennung der Straftat durch ein Gericht; dies ist zumeist durch die Strafverfolgung sowieso involviert. Bestätigt das Gericht die tatsächliche Gesundheitsfolge durch Gewalt/Nothilfe, ist die Unfallkasse/Krankenkasse eintrittspflichtig was die med. Versorgung angeht und zwar ohne weitere Prüfung. Nach Stabilisierung oder während dieser wird in der zweiten Stufe als Ausgleichszahlung ein Jahresgehalt des Opfers pauschal entrichtet; dies um Härten und anderes abzufangen und die Situation zu beruhigen. Erst die dritte Stufe soll sich um die dauerhaften Gesundheitsstörungen kümmern und nach einer Prüfung, die spätestens nach 6 Monaten nach Abschluss staatsanwaltlicher Ermittlungen ebenfalls beendet sein soll, jede Form der notwendigen Hilfen gewähren. Weder Mindestgrade der EInschränkung, noch Vorerkrankungen sind hier zu berücksichtigen, weil hierdurch bereits heutzutage der Staat Schlupflöcher zur Leistungsverweigerung nutzt. Durch dieses, vorerst grobmaschige Stufensystem, wäre jedes Opfer und jeder Helfer sofort medizinisch bestens versorgt, danach ein Jahr in gesicherten Verhältnissen und müsste sich dann erst entsprechenden Verfahren unterziehen, die heute Betroffene belasten. Insbesondere weil Verfahren gestreckt werden oder sehr bewusst auf Zeit gespielt wird, ist das OEG abzuschaffen. Es muss eine Änderung dahingehend erfolgen, dass der Staat, insbesondere durch stetige Bekundungen des Bundespräsidenten, nicht hinter den Einforderungen zurücksteht und somit die Zivilcourage zu einem schützenswerten Gesellschaftsgut normiert. "Wer hilft, hat Recht."- so einfach könnte es sein und anstatt mit Verdienstorden medienwirksam einen billigen Weg einzuschlagen, wäre ein klares Bekenntnis zur uneigennützigen Hilfe oder den tragischen Umständen hilfreicher und im Sinne des Artikel 1 Satz 2 GG. Wenn das OEG eher dazu dient Hürden aufzubauen, anstatt seinen Schutzanspruch zu verwirklichen, ist dieses OEG abzuschaffen oder man schafft den § 323c StGB ab. Woher nun das nötige Geld nehmen, fragen sich viele. Wir reden über marginale Fallsummen und selbst wenn es höhere Beträge wären, so können diese z. B. durch Strafgelder bei Gericht refinanziert werden; zudem gibt es ja einen Täter und den darf man die Haftung nehmen. Auch dies wird nur selten genug praktiziert, obwohl die meisten Täter durchaus Mittel besitzen. Letztlich ist es aber keine Frage des Geldes (auch praktisch nicht), sondern des Wollens!