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Petition 56749

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Aufnahme der Straftatbestände "Vergewaltigung" und "sexueller Missbrauch" in § 138 StGB vom 07.01.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Vergewaltigung und sexueller Missbrauch in den Straftatbestand - Nichtanzeige geplanter Straftaten - aufgenommen werden.

Begründung

Wenn eine Person von dieser geplanten Straftat in Kenntnis gesetzt wird, muss das Opfer durch eine Anzeige des zukünftigen Täters geschützt werden.

Sexuelle Gewalt ist immer eine massive Persönlichkeitsverletzung und kann zu einer Traumatisierung führen. Außerdem kann sexueller Missbrauch und Vergewaltigung nur gegen die Selbstbestimmung einer Person durch Anwendung von Gewalt, Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben und unter Ausnutzung der Lage begangen werden.
Die Folgen und psychischen Symptome sind vielfältig (Angstzustände, Depressionen, Zwänge, Suizidgefährdung, Schlafstörungen,...). Diese können langfristig zu körperlichen und sozialen Problemen führen.

Straftaten wie Menschenraub, räuberische Erpressung und gemeingefährliche Straftaten (z.B. Brandstiftung) sind bereits Offenbarungspflichtig.

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