Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Strafvorschrift über Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen ersatzlos gestrichen wird.
Begründung
Nach § 166 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. In der Praxis hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses geführt, in deren Folge namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz gemaßregelt wurden. Dabei wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst bedroht, sondern durch religiöse oder politische Fanatiker, die nicht in der Lage waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten.
Während aufgeklärte Gläubige keine Probleme mit satirischer Kunst haben und somit einen besonderen Glaubensschutz gar nicht benötigen, berufen sich religiöse Fundamentalisten seit Jahrzehnten immer wieder auf § 166 StGB, um die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit einzuschränken. Die hier zum Vorschein kommende Kritikunfähigkeit sollte vom Gesetzgeber nicht zusätzlich befördert werden. Borniertheit, Intoleranz und Humorlosigkeit sind keine Rechtsgüter, die unter Schutz gestellt werden sollten. Vielmehr sollte der Staat den Freiraum für kritische und vor allem satirische Kunst erweitern und Künstlerinnen und Künstler in ihrer wichtigen kulturellen Aufgabe bestärken, althergebrachte Sichtweisen gegen den Strich zu bürsten.
Mit der Streichung von § 166 StGB käme der deutsche Staat auch einer wichtigen Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nach. Dieses erklärte nämlich 2011, dass „Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag [gemeint ist der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, ICCPR] inkompatibel“ seien [Human Rights Committee: General comment No. 34, CCPR/C/GC/34, §48].
Nicht zuletzt wäre die überfällige Abschaffung des „mittelalterlichen Diktaturparagraphen“ (Kurt Tucholsky) auch eine angemessene rechtsstaatliche Reaktion auf die Einschüchterungsversuche militanter Islamisten („Karikaturenstreit“ von 2006, Attentat auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ vom Januar 2015). Denn mit einer ersatzlosen Streichung von § 166 StGB würde der Gesetzgeber unmissverständlich klarstellen, dass der Freiheit der Kunst in einer modernen offenen Gesellschaft höheres Gewicht beizumessen ist als den „verletzten Gefühlen“ religiöser Fundamentalisten.
Nutzer1909254 | 05.02.2015 - 08:45
Auch die Bibel hat ähnlich gewaltauffordernde Inhalte und werden von radikal-fundamentalistischen Protestanten, Katholiken für ihre Terroristischen Taten als Begründung missbraucht. Einige Beispiele hatte ich bereits früher genannt
einige mehr hören sie auch in:
"Die Anstalt" vom 3. Februar 2015 Video, 51 MIN
zdf-mediathek oder evtl. youtube
Terrorismus hat aber nichts mit § 166 StGB zu tun
Nutzer1909254 | 05.02.2015 - 08:37
auch hier, bestimmt nicht nach § 166 StGB
Nutzer1909254 | 05.02.2015 - 08:04
1:0 für sie
aber was interessiert und der Rest der Welt? Trotzdem ein sportlicher Vergleich ...
1:1 Internationaler Ausgleich
Und in Irland schreibt Artikel 40 der Verfassung vor, dass die Veröffentlichung blasphemischen Materials strafbar sein soll, im Juli 2009 wurde im Rahmen einer Rechtsreform eine entsprechende Strafvorschrift eingeführt
1:2 contra Petition (Gotteslästerungsparagraph / Blasphemieparagraph)
BRD § 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen sind strafbar, wenn sie geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören;
1:3 contra Petition
ähnlich in der Schweiz Art. 261 StGB
1:4 contra Petition
ähnlich in Österreich §§ 188, 189 öStGB
4chan | 05.02.2015 - 06:13
"Wer Kritik nicht anders als beleidigend vorbringen kann, hat ebenso ein Problem wie jemand, der jede Kritik als Beleidigung auffasst."
Mit der Streichung von §166 würde es demnach zwei Probleme weniger geben.
Nebenbei im Vereinigten Königreich wurden 2008 die Blasphemie Gesetze abgeschafft.
Also vor rund 7 Jahren. Und die Welt dreht sich weiter wie sonst auch.
Ärgern tun sich höchstens die Anwälte, die ansonsten von den klagenden beleidigten Religionen bezahlt werden.
4chan | 05.02.2015 - 06:08
"Dabei bin ich nicht der Moralprediger, sondern der zuständige Richter soll das entscheiden. "
Und damit wird der Richter zum Moralprediger.
Ein Richter sollte aber kein Moralprediger sein !
4chan | 05.02.2015 - 06:02
"In den USA haben sich die großen Zeitungen geweigert, die Cahrlie-Hebdo-Zeichnungen abzudrucken. Warum wohl, wenn dort doch angeblich das Recht auf freie Rede so groß geschrieben wird? "
Das Recht auf freie Rede heist nicht das man gezwungen ist anderen Nachzuplappern.
Wenn die Zeitungen wollten und die Erlaubnis von Charlie Hebdo haben könnten Sie aber.
"Wenn muslimische Gemeinden die NY-Post wegen der Veröffentlichung verklagt hätten, wären möglicherweise Multimilliarden Schadenersatzansprüche fällig geworden. Dagegen sind irgendwelche Geldstrafen in Höhe von 360 Tagessätzen des Einkommens pillepalle."
Aufgrund welches Amerikanischen Gesetzes könnten den muslimische Gemeinden klagen ?
Mir fällt keins ein.
4chan | 05.02.2015 - 05:48
"Nein, eine Anzeige ist nicht öffentlichkeitswirksam, sondern durchaus diskret. Geistig arm sind eher die, die ihre - womöglich in der Sache berechtigte - Kritik in einer Art und Weise vorbringen, die heute strafrechtlich relevant ist -"
Ihnen sollte klar sein, das Sie gerade selbst das Gesetz überschreiten und beleidigen.
Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er offensichtlich unsachlich war. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
4chan | 05.02.2015 - 05:42
“erkannten die Mitglieder aber trotzdem als vollwertige Christen an und stimmten mit der Meinung des Klans überein, dass weiße Protestanten von Geburt an anderen Gruppen überlegen seien”
So wie die KKK Mitglieder sich als überlegen ansehen, so sieht sich auch der Islam anderen Religion und Weltanschauungen als überlegen an. Und sich als überlegen anzusehen,heißt andere als unterlegen ansehen
, sozusagen als Untermenschen.
Während die Weisse Robe mit Maske das Symbol des KKK ist, ist die Schwarze Robbe mit Maske das Symbol des fundamentalistischen Islams. Wären wir den KKK ablehnen, tolerieren wir unnötigerweise den fundamentalistischen Islam.
“Der Glaube / Weltanschauung des KKK ist in Deutschland afair auch nicht durch § 166 StGB geschützt sondern bereits vom BVerfG verboten da verfassungswidrig.”
Der Koran und seine Lehren, die vom Islam als Gotteswort buchstäblich wörtlich genommen werden, sind ebenfalls verfassungswidrig.
Der_Max | 04.02.2015 - 13:27
Läuft doch prima: Die Anzeige selbst erfolgt diskret. Da es sich beim § 166 StGB nicht um ein Offizialdelikt handelt, wird die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus tätig. An die Öffentlichkeit trägt die Anzeige entweder derjenige, der sie erstattet hat, oder die Beschuldigten. Das sollte man einfach einkalkulieren ...
Dabei bin ich nicht der Moralprediger, sondern der zuständige Richter soll das entscheiden. Nur, damit das erfolgen kann, braucht es einen rechtlichen Maßstab, den der Paragraf gibt. Er ist ein Werkzeug, das man nicht zwingend benutzen muss, aber auf das man doch ggf. zurückgreifen können sollte.
Las Vegas | 04.02.2015 - 09:24
diskret?
Sofern es um Satiremagazine, öffentliche Aufführungen usw. geht, geht es in erster Linie um 2 Dinge: Aufmerksamkeit! Geld!
Die „klugen Köpfe“, selbst in den Kirchen haben das längst begriffen und reagieren daher in den meisten Fällen so, wie es am vernünftigsten ist: mit Ignoranz! Denn alles andere spielt den Provokationen der Satire-Kritiker doch nur in die Arme.
Da sind die Amis eher ein schlechtes Vorbild! Die ganzen maßlosen Schadensersatzforderungen zeugen lediglich von der grenzenlosen Geldgier, wir sollten aufpassen, dass dies nicht auch bei uns Einzug hält, denn die ersten Anzeichen haben wir bereits (man muss nur mal ins Urheberrecht reinschauen....) Die Möglichkeit der zivilrechtlichen Verfolgung gibt es -parallel zur strafrechtlichen Verfolgung- schließlich auch bei uns, die Dimensionen sind -GsD- noch nicht so ausgeufert wie in den USA, wir sind aber leider auf dem Weg dahin.
Und denen wollen Sie mittels Strafmaßnahmen Moral predigen? „Zurückpoltern“?
Darauf haben die grade noch gewartet. Das führt nur zu immer tieferen Gräben und Trotzreaktionen.
Wie war das noch mit dem „ersten Stein“? „gleiches mit gleichem vergelten“ …. Es ist wesentlich klüger bei sich selbst anzufangen und sich zu bemühen als möglichst gutes Vorbildung voranzugehen, statt mit dem Finger auf andere zu zeigen!
„Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein“ (Mahatma Ghandi)