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Diskussion zur Petition 56759

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Streichung des § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 08.01.2015

Diskussionszweig: Wer stört den öffentlicher Frieden?

Garelump | 20.01.2015 - 18:32

Wer stört den öffentlicher Frieden?

Anzahl der Antworten: 20

Gläubige, Herrenrasse, Auserwählte vs. Ungläubige, Untermenschen, Unwürdige, jede Ideologie hat da andere Bezeichnungen. Der Zweck ist immer der gleiche. §166 StGB dient nur dazu, Religionen vor Kritik und Satire zu schützen. Und es gibt kaum etwas, was anfälliger dafür wäre als die "heiligen" Geschichten, die bis in Bronzezeit zurückgehen. Dabei scheint es so, als würde die Störung des öffentlichen Friedens ein Produkt aus Anzahl und Gewaltbereitschaft sein (AxG). Je ca. 24 Millionen Katholiken und Protestanten sowie 28 Millionen Konfessionslose mit geringem Gewaltpotential sind dann harmlos im Vergleich zu einer Minderheit mit hoher Gewaltbereitschaft. Ich frage mich, ob eine extrem gewalttätige Vereinigung mit 1000 Anhängern einer noch zu erfindenen Religion den Paragrafen gemäß AxG auf den Plan rufen würde. Wahrscheinlicher wäre, dass der Staat gegen diese Klientel vorgehen würde. Warum werden dann im Falle der etablierten Religionen Täter und Opfer vertauscht? Vermutlich müsste man noch einen Korrekturfaktor einfügen, der eine kritische Masse definiert, ab der dann nicht mehr die "fantasielosen" Bürger geschützt werden, sondern die Anhänger von Religion XYZ.
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Nutzer1909254 | 05.02.2015 - 08:45

Zitat: von 4chan
Der Koran und seine Lehren, die vom Islam als Gotteswort buchstäblich wörtlich genommen werden, sind ebenfalls verfassungswidrig.

Auch die Bibel hat ähnlich gewaltauffordernde Inhalte und werden von radikal-fundamentalistischen Protestanten, Katholiken für ihre Terroristischen Taten als Begründung missbraucht. Einige Beispiele hatte ich bereits früher genannt

einige mehr hören sie auch in:
"Die Anstalt" vom 3. Februar 2015 Video, 51 MIN
zdf-mediathek oder evtl. youtube

Terrorismus hat aber nichts mit § 166 StGB zu tun

102 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer1909254 | 05.02.2015 - 08:37

auch hier, bestimmt nicht nach § 166 StGB

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Nutzer1909254 | 05.02.2015 - 08:04

Zitat: von 4chan
Nebenbei im Vereinigten Königreich wurden 2008 die Blasphemie Gesetze abgeschafft.

1:0 für sie

aber was interessiert und der Rest der Welt? Trotzdem ein sportlicher Vergleich ...

1:1 Internationaler Ausgleich
Und in Irland schreibt Artikel 40 der Verfassung vor, dass die Veröffentlichung blasphemischen Materials strafbar sein soll, im Juli 2009 wurde im Rahmen einer Rechtsreform eine entsprechende Strafvorschrift eingeführt

1:2 contra Petition (Gotteslästerungsparagraph / Blasphemieparagraph)
BRD § 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen sind strafbar, wenn sie geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören;

1:3 contra Petition
ähnlich in der Schweiz Art. 261 StGB

1:4 contra Petition
ähnlich in Österreich §§ 188, 189 öStGB

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4chan | 05.02.2015 - 06:13

"Wer Kritik nicht anders als beleidigend vorbringen kann, hat ebenso ein Problem wie jemand, der jede Kritik als Beleidigung auffasst."

Mit der Streichung von §166 würde es demnach zwei Probleme weniger geben.

Nebenbei im Vereinigten Königreich wurden 2008 die Blasphemie Gesetze abgeschafft.
Also vor rund 7 Jahren. Und die Welt dreht sich weiter wie sonst auch.
Ärgern tun sich höchstens die Anwälte, die ansonsten von den klagenden beleidigten Religionen bezahlt werden.

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4chan | 05.02.2015 - 06:08

"Dabei bin ich nicht der Moralprediger, sondern der zuständige Richter soll das entscheiden. "

Und damit wird der Richter zum Moralprediger.
Ein Richter sollte aber kein Moralprediger sein !

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4chan | 05.02.2015 - 06:02

"In den USA haben sich die großen Zeitungen geweigert, die Cahrlie-Hebdo-Zeichnungen abzudrucken. Warum wohl, wenn dort doch angeblich das Recht auf freie Rede so groß geschrieben wird? "

Das Recht auf freie Rede heist nicht das man gezwungen ist anderen Nachzuplappern.
Wenn die Zeitungen wollten und die Erlaubnis von Charlie Hebdo haben könnten Sie aber.

"Wenn muslimische Gemeinden die NY-Post wegen der Veröffentlichung verklagt hätten, wären möglicherweise Multimilliarden Schadenersatzansprüche fällig geworden. Dagegen sind irgendwelche Geldstrafen in Höhe von 360 Tagessätzen des Einkommens pillepalle."

Aufgrund welches Amerikanischen Gesetzes könnten den muslimische Gemeinden klagen ?
Mir fällt keins ein.

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4chan | 05.02.2015 - 05:48

"Nein, eine Anzeige ist nicht öffentlichkeitswirksam, sondern durchaus diskret. Geistig arm sind eher die, die ihre - womöglich in der Sache berechtigte - Kritik in einer Art und Weise vorbringen, die heute strafrechtlich relevant ist -"

Ihnen sollte klar sein, das Sie gerade selbst das Gesetz überschreiten und beleidigen.
Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er offensichtlich unsachlich war. Bitte beachten Sie die Richtlinie.

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4chan | 05.02.2015 - 05:42

“erkannten die Mitglieder aber trotzdem als vollwertige Christen an und stimmten mit der Meinung des Klans überein, dass weiße Protestanten von Geburt an anderen Gruppen überlegen seien”

So wie die KKK Mitglieder sich als überlegen ansehen, so sieht sich auch der Islam anderen Religion und Weltanschauungen als überlegen an. Und sich als überlegen anzusehen,heißt andere als unterlegen ansehen
, sozusagen als Untermenschen.

Während die Weisse Robe mit Maske das Symbol des KKK ist, ist die Schwarze Robbe mit Maske das Symbol des fundamentalistischen Islams. Wären wir den KKK ablehnen, tolerieren wir unnötigerweise den fundamentalistischen Islam.

“Der Glaube / Weltanschauung des KKK ist in Deutschland afair auch nicht durch § 166 StGB geschützt sondern bereits vom BVerfG verboten da verfassungswidrig.”

Der Koran und seine Lehren, die vom Islam als Gotteswort buchstäblich wörtlich genommen werden, sind ebenfalls verfassungswidrig.

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Der_Max | 04.02.2015 - 13:27

Läuft doch prima: Die Anzeige selbst erfolgt diskret. Da es sich beim § 166 StGB nicht um ein Offizialdelikt handelt, wird die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus tätig. An die Öffentlichkeit trägt die Anzeige entweder derjenige, der sie erstattet hat, oder die Beschuldigten. Das sollte man einfach einkalkulieren ...

Dabei bin ich nicht der Moralprediger, sondern der zuständige Richter soll das entscheiden. Nur, damit das erfolgen kann, braucht es einen rechtlichen Maßstab, den der Paragraf gibt. Er ist ein Werkzeug, das man nicht zwingend benutzen muss, aber auf das man doch ggf. zurückgreifen können sollte.

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Las Vegas | 04.02.2015 - 09:24

Zitat: von Der_Max
.....Nein, eine Anzeige ist nicht öffentlichkeitswirksam, sondern durchaus diskret.

diskret?
Sofern es um Satiremagazine, öffentliche Aufführungen usw. geht, geht es in erster Linie um 2 Dinge: Aufmerksamkeit! Geld!
Die „klugen Köpfe“, selbst in den Kirchen haben das längst begriffen und reagieren daher in den meisten Fällen so, wie es am vernünftigsten ist: mit Ignoranz! Denn alles andere spielt den Provokationen der Satire-Kritiker doch nur in die Arme.
Da sind die Amis eher ein schlechtes Vorbild! Die ganzen maßlosen Schadensersatzforderungen zeugen lediglich von der grenzenlosen Geldgier, wir sollten aufpassen, dass dies nicht auch bei uns Einzug hält, denn die ersten Anzeichen haben wir bereits (man muss nur mal ins Urheberrecht reinschauen....) Die Möglichkeit der zivilrechtlichen Verfolgung gibt es -parallel zur strafrechtlichen Verfolgung- schließlich auch bei uns, die Dimensionen sind -GsD- noch nicht so ausgeufert wie in den USA, wir sind aber leider auf dem Weg dahin.


Zitat:
Das zeigt nur, wie stark sich die Werte bei einigen schon Richtung "abgrundtief ungezogen" verschoben haben.



Und denen wollen Sie mittels Strafmaßnahmen Moral predigen? „Zurückpoltern“?
Darauf haben die grade noch gewartet. Das führt nur zu immer tieferen Gräben und Trotzreaktionen.
Wie war das noch mit dem „ersten Stein“? „gleiches mit gleichem vergelten“ …. Es ist wesentlich klüger bei sich selbst anzufangen und sich zu bemühen als möglichst gutes Vorbildung voranzugehen, statt mit dem Finger auf andere zu zeigen!

„Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein“ (Mahatma Ghandi)

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