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Diskussion zur Petition 56759

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Streichung des § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 08.01.2015

Diskussionszweig: Götter braucht keine Menschen die in seinem Namen strafen

denkende Zicke | 16.02.2015 - 14:09 (Zuletzt geändert am 16.02.2015 - 14:16 von denkende Zicke )

Götter braucht keine Menschen die in seinem Namen strafen

Anzahl der Antworten: 5

Christen glauben an Gott und sehen ihn als Allmächtig an und als ein Gott der Liebe. Ebenso gibt es andere Menschen, deren Gott einen anderen Namen hat, aber auch Allmächtig sein soll und irgendwann schwer bestraft. Wiederum fordern andere Götter Unterwerfung, Opfer, usw....
Andere sagen, es gäbe gar keinen Gott. Wer hat nun Recht?
Wenn Götter Allmächtig ist, warum sollten sie Menschen brauchen, die seine Strafen an anderen Menschen durchzuführen oder mit Gewalt den Glauben aufzwingen? Der Mensch ist doch klein gegen die Allmacht, was erdreisten sich manche M. in Gottes Namen zu drohen, strafen oder sogar zu töten. Soll es doch sein Gott - an den er personlich glaubt -es selber tun, oder ist sein Gott etwa handlungsunfähig? Dann wäre es Zeit zum Wechseln. Kein Glaube darf eine Straftat rechtfertigen.

Deshalb müssen die Greultaten , die im Auftrag einer Religion verübt werden und deren Täter immer offengelegt werden und niemals verschwiegen werden damit es bald nur noch barmherzige Götter gibt.
Übrigens, ich glaube an einen barmherzigen Gott.....
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Ein motivierter Bürger | Tue Feb 17 17:25:29 CET 2015 - Tue Feb 17 17:25:29 CET 2015

Ich hoffe nur, dass man sich im Bundestag dieser Petition entsprechend positioniert.

Eine Abschaffung des §166 im StGB (so wie sie in der Petition gewünscht wird) würde eine Strafverfolgung unmöglich machen.
Vielleicht sollte man an Hand der hier geführten umfangreichen, zu weilen hitzigen Diskussionen, den §166 StGB konkretisieren.

Egal wie man eine Religion bezeichnet,
es sind Menschen, die sich wegen gemeinsamer Ideale zusammengefunden haben um soziale Kontakte zu pflegen. Man hat eine gemeinsame Glaubensrichtung.
Vielmals hilft es den Menschen, in der Gemeinschaft Hilfe und Trost in schwierigen Lebenssituationen zu finden.

Diese "Gruppen" (Vereine, bzw. Vereinigungen) müssen durch den Staat gegen Übergriffe von außen geschützt werden.
Es darf aber nicht dazu führen, dass aus diesen "Gruppen" heraus, Straftaten gegen die bestehende öffentliche Ordnung und Sicherheit begangen werden.
--> Auch nicht im Namen eines "Überwesens".

MfG

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Nutzer1909254 | Tue Feb 17 16:17:47 CET 2015 - Tue Feb 17 16:17:47 CET 2015

Zitat: von Nutzer291
Die Kernfrage ist doch folgende :

Hat Gott den Menschen erschaffen, oder hat der Mensch Gott erschaffen ?

Die Kernantwort ist doch folgende:
§ 166 StGB bewertet nicht die Religion oder Weltanschauung sondern den "öffentlichen Frieden" und ob dieser durch Beschimpfungen der Religion oder Weltanschauung oder deren Bekenntnisse und Einrichtungen gefährdet ist.

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Der_Max | Tue Feb 17 15:30:55 CET 2015 - Tue Feb 17 15:30:55 CET 2015

Zitat: von Nutzer291
Die Kernfrage ist doch folgende :

Hat Gott den Menschen erschaffen, oder hat der Mensch Gott erschaffen ?

Ich glaube eher, daß die zweite Version richtig ist. Sie hat letztendlich Macht über die Gehirne der frühen Menschen ausgelöst. Und damit auch den Machtmißbrauch, wie er auf der ganzen Welt sichtbar ist. So etwas ist nicht beleidigungsfähig.



Nicht Gott wird geschützt, sondern die Gefühle der Menschen. Es geht nicht um die himmlischen, sondern den öffentlichen Frieden, der in Gefahr gerät, wenn man auf den Gefühlen seiner Mitmenschen rumtrampelt.

Warum gibt es die Strafrechtsparagrafen zur Erregung öffentlichen Ärgernisses oder Exhibitionismus? Warum gibt es den § 126 StGB - der ja auch nur auf Gefühlsduselei rausläuft und mit dem gleichen öffentlichen Friedensbegriff operiert wie der § 166 StGB?

Soll das alles mit abgeschafft werden? Schließlich passiert ja niemandem etwas.

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Nutzer291 | Tue Feb 17 15:05:04 CET 2015 - Tue Feb 17 15:05:04 CET 2015

Die Kernfrage ist doch folgende :

Hat Gott den Menschen erschaffen, oder hat der Mensch Gott erschaffen ?

Ich glaube eher, daß die zweite Version richtig ist. Sie hat letztendlich Macht über die Gehirne der frühen Menschen ausgelöst. Und damit auch den Machtmißbrauch, wie er auf der ganzen Welt sichtbar ist. So etwas ist nicht beleidigungsfähig.

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Ein motivierter Bürger | Mon Feb 16 16:06:11 CET 2015 - Mon Feb 16 16:06:11 CET 2015

Ich bin ein "Nichtgläubiger", und ich fühl mich auch gut und aufgehoben in dieser Gesellschaft.

Trotzdem finde ich Ihren Beitrag begrüßenswert. Besser hätte ich es auch nicht schreiben können.

Aber als Anmerkung;
es ist (nur) ein Glaube!
Viele Menschen verbinden mit "Glaube" eine gemeinsame Weltanschauung. - Warum nicht?
Egal wie man den Heiligen benennt. Es ist nur ein Glaube.
Ob man die Existenz dieses "Wesens" in Frage stellt, oder nicht, --> es ist ein Glaube!!
Da heraus soll NIEMAND!! sich irgendwie in die Lage versetz fühlen, jemand Anderem in seiner
Weltanschauung zu beeinflussen oder zu unterdrücken!! Weder physisch, psychisch oder in
irgendeiner anderen Art und Weise!!

MfG

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