Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Strafvorschrift über Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen ersatzlos gestrichen wird.
Begründung
Nach § 166 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. In der Praxis hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses geführt, in deren Folge namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz gemaßregelt wurden. Dabei wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst bedroht, sondern durch religiöse oder politische Fanatiker, die nicht in der Lage waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten.
Während aufgeklärte Gläubige keine Probleme mit satirischer Kunst haben und somit einen besonderen Glaubensschutz gar nicht benötigen, berufen sich religiöse Fundamentalisten seit Jahrzehnten immer wieder auf § 166 StGB, um die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit einzuschränken. Die hier zum Vorschein kommende Kritikunfähigkeit sollte vom Gesetzgeber nicht zusätzlich befördert werden. Borniertheit, Intoleranz und Humorlosigkeit sind keine Rechtsgüter, die unter Schutz gestellt werden sollten. Vielmehr sollte der Staat den Freiraum für kritische und vor allem satirische Kunst erweitern und Künstlerinnen und Künstler in ihrer wichtigen kulturellen Aufgabe bestärken, althergebrachte Sichtweisen gegen den Strich zu bürsten.
Mit der Streichung von § 166 StGB käme der deutsche Staat auch einer wichtigen Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nach. Dieses erklärte nämlich 2011, dass „Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag [gemeint ist der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, ICCPR] inkompatibel“ seien [Human Rights Committee: General comment No. 34, CCPR/C/GC/34, §48].
Nicht zuletzt wäre die überfällige Abschaffung des „mittelalterlichen Diktaturparagraphen“ (Kurt Tucholsky) auch eine angemessene rechtsstaatliche Reaktion auf die Einschüchterungsversuche militanter Islamisten („Karikaturenstreit“ von 2006, Attentat auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ vom Januar 2015). Denn mit einer ersatzlosen Streichung von § 166 StGB würde der Gesetzgeber unmissverständlich klarstellen, dass der Freiheit der Kunst in einer modernen offenen Gesellschaft höheres Gewicht beizumessen ist als den „verletzten Gefühlen“ religiöser Fundamentalisten.
Andere sagen, es gäbe gar keinen Gott. Wer hat nun Recht?
Wenn Götter Allmächtig ist, warum sollten sie Menschen brauchen, die seine Strafen an anderen Menschen durchzuführen oder mit Gewalt den Glauben aufzwingen? Der Mensch ist doch klein gegen die Allmacht, was erdreisten sich manche M. in Gottes Namen zu drohen, strafen oder sogar zu töten. Soll es doch sein Gott - an den er personlich glaubt -es selber tun, oder ist sein Gott etwa handlungsunfähig? Dann wäre es Zeit zum Wechseln. Kein Glaube darf eine Straftat rechtfertigen.
Deshalb müssen die Greultaten , die im Auftrag einer Religion verübt werden und deren Täter immer offengelegt werden und niemals verschwiegen werden damit es bald nur noch barmherzige Götter gibt.
Übrigens, ich glaube an einen barmherzigen Gott.....
Ein motivierter Bürger | Tue Feb 17 17:25:29 CET 2015 - Tue Feb 17 17:25:29 CET 2015
Ich hoffe nur, dass man sich im Bundestag dieser Petition entsprechend positioniert.
Eine Abschaffung des §166 im StGB (so wie sie in der Petition gewünscht wird) würde eine Strafverfolgung unmöglich machen.
Vielleicht sollte man an Hand der hier geführten umfangreichen, zu weilen hitzigen Diskussionen, den §166 StGB konkretisieren.
Egal wie man eine Religion bezeichnet,
es sind Menschen, die sich wegen gemeinsamer Ideale zusammengefunden haben um soziale Kontakte zu pflegen. Man hat eine gemeinsame Glaubensrichtung.
Vielmals hilft es den Menschen, in der Gemeinschaft Hilfe und Trost in schwierigen Lebenssituationen zu finden.
Diese "Gruppen" (Vereine, bzw. Vereinigungen) müssen durch den Staat gegen Übergriffe von außen geschützt werden.
Es darf aber nicht dazu führen, dass aus diesen "Gruppen" heraus, Straftaten gegen die bestehende öffentliche Ordnung und Sicherheit begangen werden.
--> Auch nicht im Namen eines "Überwesens".
MfG
Nutzer1909254 | Tue Feb 17 16:17:47 CET 2015 - Tue Feb 17 16:17:47 CET 2015
Die Kernantwort ist doch folgende:
§ 166 StGB bewertet nicht die Religion oder Weltanschauung sondern den "öffentlichen Frieden" und ob dieser durch Beschimpfungen der Religion oder Weltanschauung oder deren Bekenntnisse und Einrichtungen gefährdet ist.
Der_Max | Tue Feb 17 15:30:55 CET 2015 - Tue Feb 17 15:30:55 CET 2015
Nicht Gott wird geschützt, sondern die Gefühle der Menschen. Es geht nicht um die himmlischen, sondern den öffentlichen Frieden, der in Gefahr gerät, wenn man auf den Gefühlen seiner Mitmenschen rumtrampelt.
Warum gibt es die Strafrechtsparagrafen zur Erregung öffentlichen Ärgernisses oder Exhibitionismus? Warum gibt es den § 126 StGB - der ja auch nur auf Gefühlsduselei rausläuft und mit dem gleichen öffentlichen Friedensbegriff operiert wie der § 166 StGB?
Soll das alles mit abgeschafft werden? Schließlich passiert ja niemandem etwas.
Nutzer291 | Tue Feb 17 15:05:04 CET 2015 - Tue Feb 17 15:05:04 CET 2015
Die Kernfrage ist doch folgende :
Hat Gott den Menschen erschaffen, oder hat der Mensch Gott erschaffen ?
Ich glaube eher, daß die zweite Version richtig ist. Sie hat letztendlich Macht über die Gehirne der frühen Menschen ausgelöst. Und damit auch den Machtmißbrauch, wie er auf der ganzen Welt sichtbar ist. So etwas ist nicht beleidigungsfähig.
Ein motivierter Bürger | Mon Feb 16 16:06:11 CET 2015 - Mon Feb 16 16:06:11 CET 2015
Ich bin ein "Nichtgläubiger", und ich fühl mich auch gut und aufgehoben in dieser Gesellschaft.
Trotzdem finde ich Ihren Beitrag begrüßenswert. Besser hätte ich es auch nicht schreiben können.
Aber als Anmerkung;
es ist (nur) ein Glaube!
Viele Menschen verbinden mit "Glaube" eine gemeinsame Weltanschauung. - Warum nicht?
Egal wie man den Heiligen benennt. Es ist nur ein Glaube.
Ob man die Existenz dieses "Wesens" in Frage stellt, oder nicht, --> es ist ein Glaube!!
Da heraus soll NIEMAND!! sich irgendwie in die Lage versetz fühlen, jemand Anderem in seiner
Weltanschauung zu beeinflussen oder zu unterdrücken!! Weder physisch, psychisch oder in
irgendeiner anderen Art und Weise!!
MfG