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Diskussion zur Petition 57114

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Einbaupflicht von Alkohol-Zündschlosssperren für eingegrenzten Personenkreis vom 26.01.2015

Diskussionszweig: Sind die Nachteile wirklich so gering ?

Nutzer10055 | 10.02.2015 - 10:04

Sind die Nachteile wirklich so gering ?

Anzahl der Antworten: 4

1. Wenn die Zündschlösser nur für Personen einbaupflichtig werden, die schon mal auffällig waren ist das dann nicht eine "Zusatzbestrafung" obwohl die reguläre Strafe (Führerscheinentzug , MPU , Geldstrafe ect.) schon abgeleistet wurde ?

2. Was ist mit Fahrzeugen die dem Betroffenen nicht gehören (z.B. Mietwagen, Leihwagen, Firmenwagen, auf einen anderen zugelassen usw.)? Gilt dann ein lebenslanges Benutzungsverbot ?
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