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Petition 57180

Deutscher Bundestag

Einsetzung einer/eines Kinder- und Jugendbeauftragten im Deutschen Bundestag vom 29.01.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
eine(n) Kinder- und Jugendbeauftragte(n) des Deutschen Bundestages einzusetzen.
Sie/Er soll
- unabhängig und nicht weisungsgebunden sein,
- Gesetze und Entscheidungen der Exekutive daraufhin überprüfen, ob sie den Rechten unserer Kinder und Jugendlichen entsprechen,
- Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für KinderrechtsvertreterInnen sein,
- auf eigene Initiative hin tätig werden, wenn Kinderrechte verletzt sein könnten

Begründung

In der UN-Kinderrechtskonvention (KRK), die Deutschland 1992 unterzeichnet hat, wird festgeschrieben, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes (best interest of the child) vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies gilt für die Gesetzgebungsorgane und für alle öffentlichen und privaten Einrichtungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.
Bis heute werden jedoch die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht ausreichend beachtet. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland deshalb im Jahr 2014 erneut kritisiert, insbesondere in den Bereichen des Kinderschutzes und der Partizipation.

Ein(e) Kinderbeauftragte(r) des Bundestages soll dafür sorgen, dass alle zu beschließenden Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie auch dem Wohl (Interesse) von Kindern und Jugendlichen dienen.
Sie/Er wird den Kinderrechten ein Gesicht geben, sich dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche unabhängige Ansprechpartner für ihre Belange und Beschwerden bekommen und damit auch die gesellschaftliche Aufmerksamkeit auf die Belange der Kinder (Kinderbewusstsein) lenken und konkret bestehende Probleme wie beispielsweise die Finanzierungstruktur der öffentlichen Jugendhilfe thematisieren.

Beispiele, dass gegenwärtig Kinderrechte verletzt werden, gibt es viele. So ist gute Bildung in Deutschland von Anfang an abhängig vom Sozialstatus der Eltern. Auch die Gesundheit der in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen hängt maßgeblich vom Sozialstatus ihrer Eltern ab. Besonders deutlich wird dies bei Kindern aus armen Familien. Flüchtlingskinder und Kinder ohne Papiere haben einen eingeschränkten Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung, obwohl sie laut UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf die „bestmögliche gesundheitliche Versorgung“ (Art. 24) und auf Bildung (Art. 28) haben.

Ein(e) Kinder- und Jugendbeauftragte(r) wird auf Eingabe von Kindern und Jugendlichen, von deren gesetzlichen VertreterInnen, von kinderrechtsorientierten InteressenvertreterInnen sowie auf Eigeninitiative hin tätig, wenn nach seiner/ihrer Einschätzung Kinderrechte verletzt werden. Sie/Er muss Teil eines komplexen Beschwerdemanagementsystems für Kinder und Jugendliche auf allen föderalen Ebenen sein, wie dies auch von den Organisationen der „National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland“ gefordert wird.

Der/die Kinderbeauftragte erstattet dem Bundestag jährlich einen Bericht, wodurch die Kinderrechte stärker in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit gerückt werden.

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