Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die von der Bundesregierung verordnete 4-Augen-Regelung bei der Kontrolle von Auszahlungen von Leistungen des Arbeitslosengeldes II in den Jobcentern sofort abzuschaffen und längerfristig Nachbesserungen vorzunehmen.
Begründung
Zehn Jahre nach der Einführung von Hartz IV müssen die Jobcenter in Deutschland Auszahlungen an die Leistungsbezieher strenger kontrollieren (4-Augen-Regelung). Die Folge: nicht nur 21 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr (Schaden: max. 1 Mio.), auch das Arbeitslosengeld II wird bis zu vier Wochen später überwiesen.
Seit Einführung des Arbeitslosengeldes II hat sich die Bearbeitungsfrist von Anträgen in den Jobcentern erheblich verlängert. Schon die Einführung der neuen Software Allegro und die Digitalisierung der Kundenakten führt bei einer gleichbleibenden Mitarbeiterzahl in den Leistungsabteilungen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen und Bewilligungsbescheiden.
Leistungsempfänger stehen somit zum Monatsanfang ohne Geld da und müssen sich dadurch kurzfristig verschulden, um ihre Wohnungsmiete und anfallenden Fixkosten bei den Gläubigern rechtzeitig zu bezahlen.