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Petition 57465

Eisenbahnbaurecht

Mitspracherecht für mitfinanzierende Kommunen bis zu 50 Jahre nach Abschluss einer Maßnahme des ÖPNV (Bahnstrecken) vom 12.02.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Kommunen, die bei der Finanzierung von Bahnstrecken zum Zwecke des Öffentlichen Personennahverkehrs, mit Eigenanteilen beteiligt waren, haben bis zu 50 Jahre nach Abschluss der Maßnahme ein Mitspracherecht im Sinne eines Zustimmungsvorbehaltes bei der Umnutzung für andere Schienenverkehre wie Fern- oder Güterverkehr.

Begründung

Bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 haben sich das zuständige Fachministerium und der Bundestag erstmals die "Öffentlichkeitsbeteiligung" als wichtiges Element im Entscheidungsprozess auferlegt.
Die Umnutzung von bestehenden Schienenstrecken aus dem Personennahverkehr für Güterverkehr ist derzeit kaum zu verhindern, Lärmschutzansprüche schwer durchzusetzen.
Sehr konkret zeigt sich dies aktuell an den Plänen zur sogenannten "Kleinen Pfalzlösung" zwischen Ludwigshafen am Rhein und Wörth.
Dort wurden für den Bau der Stadtbahnstrecke (Stadtbahn Karlsruhe) zwischen Wörth und Germersheim, für das Anlegen eines zweiten Gleises und die Elektrifizierung der gesamten Strecke auch Mittel durch die Städte, Verbandsgemeinden und den Landkreis Germersheim aufgewendet.
Die Deutsche Bahn beabsichtigt nun mit der Anmeldung der Einrichtung zusätzlichen Blockverkehrs auf dieser Strecke mit sehr überschaubarem Investitionsaufwand eine zusätzliche Schiengüterverkehrstrasse zu schaffen.
Dies geschieht auf dem Rücken der Bürger, der Anwohner, die beim Bau der Stadtbahnstrecke von Stadtbahnverkehr und lediglich geringem Güterzugverkehr ausgehen durften.
Auch die Kommunen haben beim Ausweisen von Baugebieten und Gewerbegebieten auf den Status der Strecke vertraut.
Neben der Lärmbelästigung bei den überwiegend zu Nachtzeiten geplanten Güterzugbewegungen wird es in den Orten, die keine zur Schienentrasse kreuzungsfreien Straßenverbindungen haben, zu längeren Schrankenschließzeiten kommen. Eventuell ergeben sich hier Sicherheitsprobleme bei Feuerwehr- oder Rettungsdiensteinsätzen.
Eine entsprechende gesetzliche Regelung ist vor oder im Zuge der Beschlussfassung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 zu treffen und zwingend auch schon für Projekte anzuwenden, die in diesem Bundesverkehrswegeplan festgeschrieben sind.
Die Kommunen haben in ihre Zukunft investiert mit der Kostenbeteiligung an der Stadtbahn, teilweise unter Aufnahme von Darlehen oder Krediten. Ein Mitspracherecht bzw. ein Zustimmungsvorbehalt müssen Teil eines in Deutschland geltenden Investorenschutzes sein.

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