Text der Petition
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Pkw mit Anhänger und eingetragener 100 km/h-Zulassung vom Überholverbot auf Autobahnen und Kraftstraßen ausgenommen werden.
Begründung
Die Beschilderung stammt noch aus einer Zeit, in der alle Gespanne nur 80km/h fahren durften.
Mittlerweile gibt es aber unter bestimmten technischen Voraussetzungen die Möglichkeit, mit einer 100km/h Zulassung auch mit Gespannen 100km/h auf Autobahnen zu fahren.
Viele Gespannfahrer haben viel Geld und Technik (ABS, Schlingerdämpfer, geeignete Zugwagen / Anhängerkombination) in die Möglichkeit gesteckt, mit dem Gespann auch die 100km/h fahren zu können.
Sobald nun der erste LKW im Überholverbot auftaucht, muss der Gespannfahrer mit 80km/h dahinter bleiben.
Dadurch wird der Wille des Gesetzgebers konterkariert, bestimmten Gespannen 100km/h zu erlauben, um den Verkehrsfluss zu entzerren.
Busse, die ebenfalls eine 100km/h - Genehmigung erhalten können, sind übrigens von diesem Verbot nicht erfasst und dürfen in dieser Situation überholen,der Gespannfahrer mit derselben 100km/h-Genehmigung darf dies nicht.
Hier ist wohl versäumt worden, die Beschilderung an die neu eingeführte Regelung der 100km/h Gespanne anzupassen.
Es handelt sich bei den angesprochenen Überholverboten nicht nur um kurzfristige Verbote.
Auf der A 61 ist das Überholen von der nördlichen Landesgrenze RLP bei Meckenheim bis zur südlichen Landesgrenze bei Ludwigshafen fast durchgängig (ausser kurze 3-spurige Abschnitte) für Gespanne verboten.
Genauso auf der A5 40 km zwischen Bade-Baden und Offenburg am Stück.
Der Gespannfahrer ist damit gezwungen, über die gesamte Länge des Überholverbotes mit 80km/h hinter einem LKW her zu fahren.