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Petition 57722

Eisenbahnwesen

Tempolimit für Schienenverkehr an un- und beschrankten Bahnübergängen vom 28.02.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, …
dass der Schienenverkehr an unbeschrankten und an beschrankten Bahnübergängen ein Tempolimit von nicht mehr als 30 km/h beachten muss.

Begründung

Bahnübergänge sind für den Straßenverkehr oft sehr unübersichtlich. Ein Einsehen in die Schienenstrecke ist in der Regel nicht möglich. Wenn durch Sonneneinstrahlung oder technischen Defekt ein Rotlicht nicht erkennbar ist, müssen die Schienen "blind" überquert werden.
Manchmal hat ein Autofahrer gerade auf den Schienen einen Aussetzer des Motors oder irgend eine Panne. Vielleicht schließt sich eine Schranke automatisch so, dass das Pannenfahrzeug nicht mehr wegkommt, usw. ...
Selbst wenn der Zugführer die Gefahr erkennt, hat er einen viel zu langen Bremsweg. um rechtzeitig anhalten zu können.
Ein rasches Aussteigen, wenn man als Autofahrer die Gefahr erkennt, ist dann zeitlich nicht mehr möglich, vor allem dann nicht, wenn noch ein oder mehrere Kinder in ihren Kindersitzen festsitzen.
Die schweren und fast immer tödlichen Unfälle sprechen eine deutliche Sprache.
Die können nur verhindert werden, wenn der Schienenverkehr derart langsam auf den Bahnübergang zufährt, dass er in jedem Fall noch vor einem Hindernis anhalten kann.

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