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Petition 57748

Straßenverkehrs-Ordnung

Zusätzliche Zuschaltung von Rücklichtern zum eingeschalteten Tagfahrlicht vom 01.03.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei eingeschaltetem Tagfahrlicht, zusätzlich die Rücklichter in gedimmter oder voller Helligkeit zugeschaltet werden dürfen.

Begründung

Bisher ist es nicht zulässig, dass die Rücklichter bei der Nutzung des Tagfahrlichts leuchten. Dieses Verbot ist jedoch nicht nachvollziehbar, da Rücklichter keinen Blendeffekt erzielen und hierdurch bspw. auf Landstraßen das vorherfahrende Fahrzeug besser erkannt wird.
Die Nutzung des Tagfahrlichts spart gegenüber des normalen Abblendlichts Energie, Kraftstoff und Verschleiß an der Hauptkennleuchte des Abblendlichts. Jedoch ist eine nicht verpflichtende, jedoch optional nachrüstbare Schaltung mit des Tagfahrlichts mit den Rückleuchten zu empfehlen, um die Erkennung von Verkehrsteilnehmern zu steigern.
Bisher ist es nur möglich, die Rücklichter zusammen mit der Hauptkennleuchte des Abblendlichts leuchten zu lassen.

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