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Petition 58106

Lärmschutz im Luftverkehr

Festlegung von Lärmgrenzwerten für lärmarmere Flugzeuge vom 22.03.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch Grenzwerte für lärmarme Flugzeuge festgelegt werden (vergleichbar wie bei lärmarmen LKWs). Diese sollten mindestens 10 dB(A) unter den bisher geltenden Lärmgrenzwerten für Flugzeuge liegen. Das entspricht auch einem Vorschlag, dass ein Malus von 10 dB(A) für Flugzeuge eingeführt werden sollte.

Begründung

Flugplätze werden gebaut oder erweitert. Das führt dazu, dass auch während der Ruhezeiten und auch in der Nacht von 22 bis 23 und von 5 bis 6 Uhr und bei manchen Flugplätzen die ganze Nacht die Anrainer erheblichen Lärm hinnehmen müssen. Der Flughafen Düsseldorf will von 47 auf 60 Bewegungen je Stunde erhöhen. Das bedeutet, dass alle 1,7 Minuten ein Flugzeug über betroffene Wohnhäuser fliegt. Zurzeit landen schon in der Zeit von 22 bis 23 Uhr 33 Flugzeuge. Eine Zumutung.

Allein in Berlin lagen nach Veröffentlichung der Antragsunterlagen des BER 135000 Beschwerden vor. Menschen, die westlich des Flughafens wohnen, wurden, so die Beschwerden, durch den Bau des Flughafens kalt enteignet (wer kauft dort noch ein Haus den dort lebenden Menschen ab). Für diese Menschen stellt die Vorgabe und Festlegung, dass nachts nur noch lärmarme Flugzeuge starten oder landen dürfen, eine wesentliche Entlastung dar.

Man sieht, dass es in Österreich funktioniert, da dürfen nachts nur noch lärmarme LKWs fahren.

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